
Diese Frontbasen (geschützte Lagerobjekte für Waffen besonderer Bestimmung, ugs.: SWL: Sonderwaffenlager) für „Sonderwaffen“ unterlagen ausschließlich der sowjetischen Verfügungsgewalt.
In diese beiden Frontbasen (Komplex 4000 und 4001: Stolzenhain und Lychen) wurden nukleare Einsatzmittel „Sonderwaffen“ (Gefechtsköpfe/GK) für die handelnden Einheiten der jeweiligen Front (4001: 2. Front/Küstenfront und 4000: 1. Westfront/Zentralfront) vorgehalten. Die Aussage, die eingelagerten GK waren für die LaSK der NVA bestimmt, ist Irreführend. Denn im Ernstfall hätte es weder NVA, noch GSSD gegeben. Die vorgehaltene Menge an Gefechtsköpfen für die eingebundenen NVA Einheiten war gemessen an der Gesamtstückzahl eher gering. Die weitläufige Bezeichnung "Lychen II" ist nicht die offizielle Bezeichnung dieser Liegenschaft. Es ist lediglich die offiziele Bezeichnung der NVA bekannt, diese lautete "Lager für Produkt 7/T-7". Dies wiederrum zeigt wie präzise und tiefgründig die Form der Geheimhaltung bis heute gehandhabt wurde und wird.
Die Frontbasen wurden in erster Linie zu Tarnungszwecken während ihrer kompletten Nutzungsphase als "RTB" (reparaturtechnische Basis/РТБ/ремонтно-технйческая база) bezeichnet. Sie waren sst. (selbstständig) und autark. Aufgabe der darin handelnden BRTB war die zeitnahe Versorgung der handelnden Verbände
(der RT) im Interesse ihrer Feldvereinigungen. Durch diese beiden Frontbasen wären die Handlungen der Raketeneinheiten für den 1. Kernwaffenschlag der Front, Gefechtssicherstellung der GK, gesichert gewesen. Der letzte Kommandeur der Frontbasis 4001 bestätigt diese Aufgaben wie folgt: (Zitat) "Das Lagergut hat in Anzahl und Typ, zum vereinbarten Termin, a(n)m vereinbarten Ort(en) den übernehmenden Einheiten zur Verfügung zu stehen, damit diese auf Basis unserer Vorarbeit ihren Handlungsrahmen erfüllen können. Jegliche Verzögerung der befohlenen Abläufe durch unser Verschulden ist inakzeptabel". Der Personalbestand der RTB war in der Lage mit eigenen Kräften alle notwendigen Handlungsabläufe und Arbeiten des Transportes, der Sicherung und der Übergabe sicherzustellen. Im Bedarfsfall wären die RTB technisch und personell in der Lage gewesen alle genormten GK, also auch konventionelle, für die in der Struktur befindlichen Träger zu transportieren, auszuliefern und zuübergeben. Darauf war der gesamte technologische Prozess ausgelegt. Die oft erwähnte "Hauptaufgabe" der RTB, "Lagerung und Ausgabe der Nuklearen GK", ist laut Zeitzeugen zu einseitig und somit falsch. Zu den Handlungen der BRTB der RTB zählte auch die Rückholung von nicht verwendeten GK, deren Inspektion und Wiedereingliederung in den Lagerprozess. Dieser Prozess der Wiederaufnahme war an ein ganz bestimmtes Lagerprocedere der Wiedereingliederung gebunden. Einfach wieder "reinlegen" ging nicht.
Bei aller Wertung dieser Lager heutzutage darf nicht vergessen werden, dass die Lager 4000 und 4001 dem damaligen Stand der Lagertechnologie, dem Lagervolumen und dem Lagerregime der Lagermittel der damaligen Zeit entsprachen.
Spätere Mittel waren, was das Lagerregime entspricht, wesentlich unempfindlicher. Auch sollte im Zusammenhang mit den Lagermitteln darauf hingewiesen werden, dass die Bündnisplanungen ab 1979 anders waren als zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Lager. So wurde ab 1979 intern mit einem verzögertem Einsatz der polnischen und rumänischen Bündnispartner gerechnet (man nahm an, das diese Partner erst Ihre innenpolitischen Probleme lösen mussten bevor Sie im Bündnis handlungsfähig waren) und der NVA in den Planungen eine höhere Wertigkeit zugesprochen. Was nicht gleichbedeutend offen legt das alle eingelagerten GK, NVA Mittel hätten sein können. Auch erhielt die NVA in diesem Zusammenhang den Bereich der früheren Küstenfront als Handlungsbereich, denn es galt nun diesen allein zu sichern falls der Bündnispartner Polen ausfällt. Da die Lager aber bei Standortverschiebungen rein Versorgungstechnisch passen mussten, wurden für diese "Probleme" rechtzeitig Vorkehrungen getroffen und ab 1979 zügig umgesetzt.
Die Verfügungsgewalt und die Zugriffssicherung über diese Lagermittel unterlag in erster Linie der UdSSR (was sie auch in anderen Lagern der Bruderländer tat). Über die Sicherung der Lager wachten die Spezialkräfte der 12. Hauptverwaltung des Verteidigungsministeriums der UdSSR (12-е Главное управление МО СССР). Die immernoch weitverbreitete Auffassung der KGB wäre mit der Aufgabe der Lagerung und Sicherstellung der Lagergüter beauftragt gewesen, wird unter Zeitzeugen und Militärhistorikern einstimmig zurückgewiesen. Denn der KGB war mit der Aufgabe der Militärabwehr betraut, nicht aber mit der Lagerung und Sicherstellung. Des weiteren wäre der KGB fachlich, organisatorisch und transportlogistisch überhaubt nicht in der Lage gewesen die Aufgaben sicherzustellen. Das Personal der Militärabwehr hatte nichtmal Zutritt zu diesen Sicherheitsbereichen der Lagerung. Es gab zwar bis Ende der 50ziger Jahre (vor der Gründung der 12. HV) im KGB die Ansicht auch diese Aufgaben im Umfeld der Nuklearwaffenträger ballistischer Art wahrzunehmen, Gefechtsköpfe zu transportieren und Sonderausrüstungen zur Kontrolle und Auslösung der Nuklearreaktion zuverwalten. Mit Gründung der 12. HV wurde diese Aufgaben allerdings in die Hände der Militärs gelegt und man konzentrierte sich vortan auf die eigentliche Aufgabe der Abwehr von Spionage und Sabotage.
Die NVA hätte diese Mittel nur entweder auf Grund einer Entscheidung der politischen Führung in Moskau oder im Krisenfall durch den Obersten Befehlshaber der Streitkräfte der UdSSR (Generalsekretär der KPdSU) erhalten. Erst im Laufe aktiver Kriegshandlungen hätten die Generäle der Armeen und Frontverbände, durch die Freigabe Moskaus, den Einsatz der Kernwaffenmittel selbst planen und durchführen können. Wobei die Verfügungsgewalt immer bei der 12. HV blieb. Nur etwa 5 Offiziere der NVA kannten die Übergaberäume der Kernwaffenmittel und die damit verbundene Abläufe.
Obwohl bereits ab dem Jahr 1953 erstmal die Vorbereitungen und die Stationierung des Systems R-5 (SS-3) in Neuthymen und Vogelsang erfolgte, wurden erst im Jahre 1969 Gefechtsköpfe, Anfangs für R-11 (SCUD-A), mit Ablösung dieses Systems dann für die R-17 (SCUD-B). Später wurden dann auch GK für OTR-22/Temp/SM (SS-12), OTR-23 (SS-23) und Totschka (SS-21) in diesen Lagern vorgehalten. Nachdem die OTR-23 (SS-23) auf Grund ihrer Reichweite unter den INF-Vertrag fielen, wurden auch die entsprechenden eingelagerten GK abgezogen.
Ein Regierungsabkommen zwischen der UdSSR und der DDR regelte alle Fragen zum Bau und der Finanzierung dieser Anlagen. Die DDR bezahlte einen Großteil der Lagerbauten aus eigenen Mitteln. Das war auch in anderen Ländern des WP so. Das Stationierungsland stellte immer die nötigen Mittel für den Bau zur Verfügung. Dies war in allen Regierungsabkommen so geregelt. Der Kreis derer, die den Inhalt dieses Abkommen kannten, war verständlicherweise sehr begrenzt, jedoch nicht unbekannt (wie oft immer behauptet wird). Auf Seiten der DDR hatten etwa 10-15 Personen über die Lagerorte und die eingelagerten Mittel Kenntnisse. Allerdings war der Bestand an Gebäuden bei der Übergabe 1990 ein weitausgrößerer als 1968. Denn die "Bewohner" hatten viele Gebäude mit eigenen Mitteln erbaut bzw. erweitert. Zu diesem riesigen Themenkomplex sei hier ein wirklich sehr gutes Buch (An vorderster Front - Ausgesuchte Aspekte zu Forschungsergebnissen zum 4. und 5. Gefechtskopflager der sowjetischen Streitkräfte auf dem Territorium der DDR) zu erwähnen, das viel Licht ins Dunkle bringt und mit vielen Falschmeldungen, gefühltem Wissen und oft verbreiteten "Schwachsinn" aufräumt.
Das Lager Lychen (4001 - в/ч: 73259) war für die Versorgung der Truppen der Küstenfront und der darin eingebundenen NVA Truppen bestimmt. Damit waren die taktischen Raketeneinheiten dieser Front die ersten in der Bedarfskette. Das Lager Stolzenhain (4000) hatte die handelnden Einheiten der Raketentruppen der Streitkräfte der UdSSR, die Raketeneinheiten der Armeen der 1. Westfront und die taktischen Raketeneinheiten der Mob. Verbände zu versorgen. Nur etwa ein Viertel der vorgehaltenen Lagermenge war für die operativ-taktischen Raketenbrigaden der in der 1. Westfront handelnden 3. Armee (MB III) bestimmt. Somit ist auch hier die Wertigkeit der Nutzer und "Empfänger" eindeutig.
Im Jahre 1967 wurden das PBS (Projektierungsbüro Süd, Dresden) und das ISB (Institut für Spezialbauten, Berlin-Karlshorst) durch das 31. Zentrale Spezialprojektierungsbüro mit den Unterlagen zum Bau dieser Anlagen betraut. Zu Prüfen war, in wie weit diese Sowjetischen Projektierungen dem DDR-Standard anzugleichen waren. Den Projektanten der DDR-Seite wurden aber keine Original -und schon gar keine vollständigen Unterlagen übergeben. Sie durften weder die Baustelle besichtigen (was durchaus üblich war), noch erhielten Sie wichtige Unterlagen, Gutachten oder Voruntersuchungsberichte zum Bauraum. Die wenigen übergebenen Unterlagen enthielten zum größten Teil nur Tarnbezeichnungen. Baubeginn für Lychen II/Himmelfort war dann Mitte 1967. Die beiden Frontbasen, Lychen und Stolzenhain, wurden fast zeitgleich errichtet und unterschieden sich nur in einigen Kleinigkeiten. Die allg. Bauausführung in Lychen (Waldrodung, Zufahrtsstraßen, Truppenlager, Technikzone und der nichtbetriebsbereite Lagerbunker) wurden von Pioniereinheiten und NVA Betrieben auf Grund eines vorher klar definierten Vertrages über den Zustand der zu übergebenen Einrichtungen ausgeführt und komplett mit finanziellen Mitteln der DDR bezahlt. Insgesamt brauchten die DDR Kräfte, bis zum Dez. 1968 ca. 18 Monate, um das Objekt aus dem Waldboden zu stampfen. Alle speziellen technischen und Lagerspezifischen Einbauten im Lagerbunker und angrenzenden Objekten wurden danach ausschließlich und ohne Mithilfe der DDR in eigener Regie von Sowj. Spezialkräften bis Januar 1969 ausgeführt. Erst danach war das Gefechtskopflager betriebsbereit. Diese Spezialisten waren es auch welche vor der Übergabe dieser Bauwerke 1990 alle „Spuren“, die auf Art, Umfang und Zweck der Lagerung schlussfolgern lassen, beseitigten. Denn darin waren die sowj. Kräfte sehr gut. Die Sowj. Seite war sich sehr wohl bewusst "WER" nach dem Ende der DDR hier "schnüffeln" kommen würde. Selbst an den Wänden geschriebene Handlungsabläufe wurden überpinselt. Besenreine Übergabe bekam hier eine völlig neue Bedeutung.
Das Gelände bei Lychen umfasste ca. 380.000 m², davon „Technik-Zone“ ca. 220.000 m². Über drei Zugangskontrollen gelangte man in den eigentlichen inneren Sicherheitsbereich, der von auffällig vielen Objektsicherungsposten umgeben ist. Man schreibt diese hohe Anzahl der Objektsicherungen den letzten politisch-unruhigen Jahren in der DDR zu, als aus Moskau die Weisung kam die Gefechtskopflager in Punkto Objektsicherung massiv auszubauen, um ein Eindringen Dritter zu verhindern. Auch zusätzliche Sicherungskräfte (MSB) im Spannungsfall zum Schutz dieser Anlagen anzufordern, war durchaus üblich und wurde 1x im Jahr geübt. Nach Außenhin wiederum auffällig die typische russische Einfachheit der Objektsicherung und die fehlende HSA (Hochspannungssicherungsanlage). Die beiden Lagerbunker (ca. 47 x 40m) waren in einer T-Form aufgestellt, damit sollte erreicht werden, dass wenigstens einer der beiden Lagerbunker nach einer abgelaufenen Druckwelle nutzbar und bedienbar bleibt. Über angrenzende Laderampen für LKW wurde das Lagergut in den Bunker verbracht bzw. ausgelagert. Belegt waren diese Lagerbunker permanent, auch während der Wartungsintervalle wenn das zu wartende Lagergut ausgeflogen wurde. Laderampen, Ladewege, Tambour und Empore mit Krananlage waren pro Lagerbunker kopfseitig gegenüberliegend dupliert. Die Strecke Laderampe-Zugang zum Bauwerk war komplett überdacht und somit gegen Luftaufklärung getarnt. Zahlreiche Rundumverteidigungen runden das Bild hier ab. Den Lagerbunker selbst verschlossene 2 sich gegenüberliegende ca. 40 cm starke 2,33 x 2,16 m durch Motoren elektrisch verschließbare Drucktore. Dahinter ein Tambour (5,60 x 6,00 m) mit einem weiteren baugleichen Drucktor und weitere diverse Filter. Es folgt eine Empore auf der mit Hilfe einer Krananlage das Lagergut in die ca. 3 m tiefer liegende Halle mit den anliegenden 4 Lagerkavernen abgelassen wurde. In der Halle erfolgte dann das Auslagern des Lagergutes und das anschließende Einbringen in eines der Lagerkavernen. Die Lagerkavernen hatten die Ausmaße von ca. 21 x 5,70 m. Obwohl solche Zahlenspielereien nicht bedeutend sind, da die reale Lage erst festlegte wer wann und wo mit welchen Mitteln versorgt werden sollte, möchte ich dennoch die Möglichkeiten erwähnen. Pro Lagerkaverne konnte anhand der Bodenösen (die zur Befestigung des Lagergutes dienten) bis zu 18 Gefechtsköpfe gelagert werden. Rein rechnerisch wären dies: 18 Gefechtsköpfe x 4 Lagerkavernen x 2 Lagerbunker = 144 Gefechtsköpfe. Rein rechnerisch, wohlgemerkt. Man könnte annehmen das unterschiedliche GK, auch eine unterschiedliche Anzahl von Befestigungspunkten verlangten. Gegenüber den Lagerkavernen befanden sich die Räume für die technischen Einbauten, wie NEA (Netzersatzanlage), Luftgüte (eine konstante Raumtemperatur von etwa +5 - +15 °C und eine Luftfeuchtigkeit von etwa 40 - 70% waren Grundvoraussetzung für die Lagerung), Wasserversorgung, Zugangskontrollräume, Personalräume, Kabeleinführung N und der Personenzugang. Unter den Emporen jeweils noch 2 Arbeitsräume mit verschiedenen Zweckbestimmungen, u.a. Dienstanweißungen für Lagergut. Deckenstärke des Lagerbunkers: 900 mm, Wandstärke an den Kopfseiten: 1000 mm, Erdüberdeckung an den Kopfseiten: 1000 mm, Wandstärken sonst: 300 mm. Das Bauwerk verfügt über keine Zerschellschicht.
Projektierungsbeginn für diesen Bautyp war bereit Anfang 1962 für den eigenen Bedarf Ost, erst Ende 1965 wurde dann auch für andere projektiert. Die im Technikbereich des Lagers stationierte BRTB (Bewegliche Raketentechnische Basis) war von den Lagereinheiten streng getrennt und hatte nicht wie in anderen Einheiten übliche Aufgaben (Transport von Trägern, Wartungs-und Kontrolleaufgaben). Ihre Aufgabe bestand nur darin, die GK im Falle der Verfügung zu den Übergaberäumen zu bringen und dort an die handelnde Truppe zu übergeben. Die Spezialisten der 12. HV hätten diese Transporte begleitet und selbst hierbei Ihr Lagergut nicht aus den Augen gelassen.
In der zweiten Hälfte 1990 (Sept. 90) wurde die militärische Nutzung dieser Bauwerke beendet und die durch ein Rückbaukommando beräumten Lagerbunker endgültig Mitte Dez. 1990 an die neue Deutsche Seite besenrein übergeben. Die Entscheidung, die GK endgültig abzuziehen, wurde jedoch vermutlich schon Anfang 1990 (Jan.) beschlossen und bis Ende Mai desselben Jahres vollzogen. So leise und heimlich wie die Sonderwaffen kamen, gingen sie auch. Welchen Weg sie dabei nahmen, ist abschließend nicht ganz geklärt. Entweder auf dem kompletten Schienenweg durch Polen, über Mukran und/oder über Lufttransporte via Dölln, Sperenberg und/oder andere Flugplätze.
Auf der Seite der neuen (seit 03.Okt. 1990) Dienstherren war man mit der Übernahme der beiden Lager etwas überfordert und verpasste den Tag der Übernahme (Verständlich, alles was dort jetzt stand, gehörte der Bundesrepublik). Selbst als die neuen Dienstherren die Lager besuchten, waren Ihnen wohl die schnelle Gründlichkeit verständlicherweise immer noch fremd. Hatte man doch jahrelang den "Russen" in solchen Handlungen unterschätzt bzw. nicht mit deren Präzision und Übersicht gerechnet. Als im Aug. 1990 NVA Offizieren der Zugang zu dem Lager gestattet wurde, waren die Lager schon absolut leer. Hier zeigte sich wahrscheinlich das schon vorhandene Misstrauen gegenüber dem ehemaligen Bündnispartner.
Über die Schutzklasse lässt sich sagen, dass diese Bauwerke biologischen und nuklearen Einsatzmitteln nichts entgegenzusetzen hatten. Daraus resultiert eine mittlere Schutzklasse dieser Bauwerke.
Was die Lager z.B. in Polen betrifft, so sind diese in etwa Baugleich mit denen hierzulande. Einzig die Lagerkavernen sind etwas kürzer. Zum Vergleich mal 2 Bilder aus Polen.
Bild 1: SWL Borne Sulinowo, Bild 2: SWL Sulecin
(Quelle Text: Peter H. Rentsch, "An vorderster Front" Teil 1")