Anforderungen an die Projektierung und Bau von Militärstädten der sowjetischen Streitkräfte ...

... in den Jahren nach dem 2. Weltkrieg, insbesondere außerhalb der UdSSR der Waffengattungen Spezialtruppen und Dienste. Mitunter sind einzelne Passagen auch auf die früheren Jahre der GSSD in der DDR anwendbar.

Anforderungen an die Projektierung und Bau von Militärstädten der sowjetischen Streitkräfte ...

... in den Jahren nach dem 2. Weltkrieg, insbesondere außerhalb der UdSSR der Waffengattungen Spezialtruppen und Dienste. Mitunter sind einzelne Passagen auch auf die früheren Jahre der GSSD in der DDR anwendbar.

Prolog Technik & Bewaffnung

Einleitung zur Projektierung von Kasernenbauten für Technik und Bewaffnung in Militärstädtchen

Es gab zwei Hauptvorschriften, eine für die Projektierung von Kasernen (zu denen in der Regel auch ML, Tanklager, Kfz Parks gehörten) und denen, die sich mit dem Betrieb und der Unterhaltung der Anlagen im täglichen Betrieb befassten. Beide Projektierungen und der Betrieb waren zeitlich zwei verschiedene Ebenen, die erst richtig passend gemacht wurden, als dazu nach 1977 der entsprechende finanzielle Druck vorhanden war.

Erfahrungen im Betrieb waren erst vorhanden, wenn entsprechende unifizierte Projekte (Typkasernen) und Ergebnisse in der langfristigen Nutzung vorlagen. Hierdurch stellte sich dann heraus, dass nicht jede zentrale Lösung
(wie zentrale Heizhäuser, abgelegen weit weg vom Objekt) eine gute Lösung war, weil eben über Wärmeverteilung und Trassenführung auch Verluste und Kosten entstanden. Aber das wirkte erst in den Neubaukasernen. In nachgenutzten Objekten musste man das nutzen was vorhanden war und das war, bei Heizung, Wasserversorgung und Entsorgung nicht mehr beliebig erweiterbar, weil sonst der gewollte Temperaturvorlauf in den Heizkreisen und der erforderliche Durchfluss an warmem Wasser fehlte.

Waren Neubaukasernen vom Partnerland der Stationierung errichtet worden, wurden vorhandene Materialien genutzt, aber manche Lösung blieb, gerade deshalb zum Teil auch uneffektiv, weil anfangs nicht durchgängig Daten über die unterzustellende Technik (Abmaße, lichte Höhen, Rangierkreise an Ausfahrten, Antriebskonzept [Kette/Rad]) vorlagen. Das war auch in Bezug auf Isolationsberechnungen gegen Wärmeverluste, Abmaße von Typplatten, Schrumpf- und Dehnungsverhalten von Zementsorten, Wahl der Zuschlagstoffe, aber nötig, da eine bauliche Lösung in der DDR für mitteleuropäische Verhältnisse ersonnen, ein Fiasko sein kann, wenn man mit dem Planprojekt in Gebieten mit erheblichen Temperaturunterschieden oder im Permafrost Gebiet punkten will.

Hier stellte sich schnell heraus, dass bestimmte Torlösungen, Vergussmassen und Lösungen der Fortführung der Niederschlagsmengen oder Aufnahme der Schneelast völlig anders gelöst hätten werden müssen, wenn man sich rechtzeitig im RGW auf entsprechende, gemeinsame Lösungsansätze geeinigt und dazu einen von der DDR vorgeschlagenen Projektierungsschlüssel akzeptiert hätte. Dahinter versteckte sich ein System, wonach ein Projektant erkennen kann, unter welchen Bedingungen (klimatisch) mit welchen Zuschlagstoffen und Betonsorten, und mit welchen Lastannahmen er projektieren soll, wenn gemeinsame Projekte wie Heizhäuser, Straßen, Lagerhallen zu projektieren und anschließend zu bauen waren.
Die UdSSR akzeptierte dieses Vorgehen, wenn auch zu 100% sinnvoll, nicht, weil damit im Umkehrschluss Rückschlüsse auf das Projekt gezogen werden können. Damit hätten Mitarbeiter oder Unbefugte, die die Hintergründe zu den Zahlen kannten, leicht erkennen können, dass es sich beispielsweise um ein Lagerprojekt für besondere klimatische Verhältnisse, beheizbar, für Technik oder Munition der Kategorie „XY“ gehandelt hätte. Das wollte man auf jeden Fall ausschließen und das ging den Projektanten nichts an, war die Position der Hauptverwaltung Quartier- und Unterkunftsdienste. Schematisch betrachtet ist das richtig, aber es macht keinen Sinn, jemanden ein Projekt ausarbeiten zu lassen, welches schon von der Deckenlast und den Lösungen zur Dichtheit der Ausgleichsfugen versagt und als Halle projektiert, aber nicht übererdbar ist.
Insofern war die Position der Projektanten nach einem verbindlichen Projektierungsschlüssel für bestimmte, universell nutzbare Gebäude und Anlagen verständlich. Es gelang für eine große Anzahl von Bauten die Lösungen über neutrale, gemeinsam getragene RGW Musterprojekte zu finden. Eine durchgängige Lösung jedoch (einfach, überall gültig, im gleichen Rahmen universell nutzbar), gerade für die Militärprojekte, wurde nicht erlangt, weil sich in diesen Fragen das Verteidigungsministerium in Moskau widersetzte.

So gab es dann zum Teil negative Erfahrungen in der Industriebaubranche, bei der die DDR betriebs- und schlüsselfertige Projekte an Bahntrassen oder Gastrassen übergab und schnell feststand, dass bestimmte bauliche und projekttechnische Lösungen völliger Nonsens waren. In der Regel waren das "Erfahrungen" in der mangelnden Isolation in sibirischer Kälte und Trockenheit, Feuchteisolationsprobleme, durchnässte Bauwerke, mangelnde Materialstärken, fehlende Haltepunkte für nachträgliche Isolierungen, und Dachisolationsprobleme, weil bestimmte Zementsorten und Zuschlagsstoffkonzentrationen anders auf dauernde Erwärmung durch die Sonne oder bitterkalte Nächte reagieren, als das zu Hause in der DDR bekannt war. Natürlich kann man dann zeitnah nachsteuern, aber alle Typbauwerke für Pumpstationen, Stellwerke etc. nachzurüsten war nicht geplant und auch nicht Bestandteil des Projektes. Deshalb war das vorgeschlagene Schlüsselsystem so gesehen, eine gute Sache, um bei gleichen, oder ähnlichen Standortfaktoren in verschiedenen Regionen hier nivelliert vorgehen zu können.

Bittere Erfahrungen im Dauerbetrieb machte man zum Beispiel mit angeblich dauerelastischen Verfugungen, wie sie auch in der DDR-Grossplattenbauweise verwendet wurden und eben auch für etliche Industriehallenprojekte. Nach Ermüdung, der meist chemisch eingebrachten Weichmacher, verhärtete die Masse nach und nach, riss langfaserig auf und gab damit die Fugen zwischen Segmenten oder Bauabschnitten frei, was auf Dauer Wasser in die Plattentragwerke vordringen ließ und vor allem auch die Armierungen angriff. In den extremen Kälteregionen konnte man die Verfugungen, hart wie ein Besenstiel, komplett aus den Fugen ziehen, weil die Fugenmasse nicht mit der Kälte und dem Ableben der Weichmacher klarkam.
Erst Anfang der 80'er Jahre gelang es durch RGW weite Normung und der Anpassung der Forderungen zwischen TGL und GOST zu einer starken Vereinheitlichung im Sinne der qualitativ langfristigen Nutzbarkeit, sortiert nach Nutzungsgruppen, Klimaregionen und Belastungsgruppen.
Daher waren die meisten, umprojektierten Industriehallenprojekte, versehen mit verschiedenen Torlösungen, umwallt und übererdet, verschiedenen Deckenbelastungsgruppen, wegen Erdmassen- und Schneelast, bis hin zur Tragfähigkeit der Fußböden und Lösungsansätzen der Stützstempel, eher alles Speziallösungen, bei dem man nur ein Grundprojekt übernahm, dieses aber dann auf den Nutzungszweck adaptierte. Das betraf dann in der Regel alle Fragen der Versorgung, Belüftung, Entlüftung, Beheizung, Feuchtigkeitsreduzierung, Torbreiten, Torhöhen, Sturzrahmen, Lastaufnahmen, Verstärkungen von Außenwänden, Versteifung einzelner Sektionen, zusätzlichen Schlupftoren, Beleuchtung, Ladestromverteilungen, Pressluftzuführungsanlagen, Gruben in den Hallen, Entwässerung der Dachebenen, Seitenwände und Kanalisationsführung aus dem Bereich schwerer Lasten und Fahrbahnen herausgeführt. Das ist das Stimmungsfeld in der Frage der Hallennutzung, dass als Betriebsvorschrift, genannt WSP, im Gegensatz zu den übergeordneten WSN Vorschriften gültig war. Hier hatten natürlich Hallen für eine Kfz-Transport Btl. einen zwar ähnlichen Aufbau und ähnliche Abmaße, aber manchmal auch ganz andere Lösungsansätze, als die im Rahmen der Raketentruppen- und Artillerie genutzten Hallen, weil die RTA Vorschriften für das Abstellen, die Beheizung, die Klimatisierung, das Abstützen der Ladung von Akkumulatoren der Technik, wie auch der Bewachung und Zugangsbeschränkung einzelner Fahrzeuge, ganz andere Vorgaben machte, als die Hauptverwaltung Kfz Wesen.
Das spiegelt sich dann an einzelnen Projekten deutlich wieder, wobei man eben auch hier, erst negative Erfahrungen bei der Verwendung einzelner Bauteile machte. In der Regel waren dies unterdimensionierte Bodenteile oder Seitenelemente, bis hin zu den bekannten Kassettendeckenelementen, die sich zwar gut auflegen und montieren ließen, aber keine stärkere Übererdung zuließen und dazu in der Masse erhebliche Dichtheitsprobleme an den Fugen verursachten, wenn sie nicht speziell isoliert wurden. Bedingt war dies auch wegen der mangelnden Herausgabe von Bauforderungen an die Projektierenden, denn wie sollten diese denn wissen, welche Deckenlast und Lastkräfte abzuführen waren, wenn man ihnen das nicht gesondert vorgab (siehe Schlüsselprojektierungsansatz).

In der Argumentation ist wichtig zu sagen, in normalen Kasernen der Linieneinheiten, wie PR, MSR, PD, MSD waren Artillerie, Raketen, Munition, Bewaffnung, neben Kfz Dienst, chemischer Abwehr eben die normalen Struktureinheiten eines Regimentes, oder Truppenteile einer Division, deren genutzte Bauten sich in der Regel diesen Spezialverwendungen anpassten. So mussten die Unterstellhallen oder Unterstellplätze der Pioniereinheiten ganz andere Abmaße sicherstellen, als die der Nachrichteneinheiten.

Während natürlich die Lager der Waffengattungen und Dienste als zentrale Lager und Basen natürlich die Vorgaben ihrer Hauptnutzer baulich und betriebstechnisch sicherzustellen hatten, daraus folgten dann zum Teil eine ganz andere Lagerinfrastruktur und Sicherungskonzepte. [1]

Stand: April 2020


(Quelle: [1] Übersetzung/Beratung: P. Rentsch, Ausarbeitung: Heimatgalerie)

Teil 1 - Projektierung

Die Projektierung

der Bau und der Betrieb von Kasernen oder gesamten Militärstädtchen der Waffengattungen Spezialtruppen und Dienste, war eine logische Kette von Arbeiten, die von der Standortidee bis zur Übergabe und Nutzung von Kasernenkomplexen/Militärstädten der Streitkräfte führte. Neben klimatischen, bodengeologischen und technikspezifischen Anforderungen an den zu entwickelnden/zu bauenden Standort, waren es vor allem die nutzungstechnischen Besonderheiten, die die Standortauswahl, Projektierung, Bau und Nutzung massiv beeinflussten. Es ist daher nicht verwunderlich, dass es durchaus sehr unterschiedliche Konzeptionen beim Kasernenbau gab. Die Kasernenbauten der 50’er Jahre des letzten Jahrhunderts sahen baulich ganz anders aus, als neuere Bauten aus den 80’er Jahren.
Das betraf insbesondere aus Gründen der Alarmabläufe, der Anzahl des unterzubringenden Personalbestandes an Offizieren, Berufskadern und Wehrpflichtigen, den Abmaßen der Hauptkampftechnik, solche baulichen Kasernenelemente wie Kfz.-Parks, Lagergelände, Produktenlager (Lebensmittel), Munitionslager, Munitionswerkstätten, bis hin zur Größe der Technikparks für Bewaffnung, oder die Höhe der Unterkunftsgebäude.

Dem Prinzip nach ging es bei Neubauten um standardisierte Projekte, die neben den Unterkunftsgebäuden, Clubs, Einkaufsgelegenheiten, auch Waschplätze für die Technik, Reparaturplätze und Werkstätten, Tankstellen, Standortschulen und Kindergärten, Schwimmbäder, Heizhäuser, Stäbe und ähnliche Typgebäude enthielten. Anders verhielt sich das Geschehen, wenn kleine Kasernenanlagen für funktechnische Truppen, abgesetzte Munitionslager, Spezialtruppenteile oder Raketenbasen zu errichten waren, hier richtete sich der projektierte Umfang meist nach verwendeter Technik oder dem Nutzungszweck des Standortes. Zum Teil mussten hier die Pioniertruppen der Landstreitkräfte Unterstützung beim Bau, wie auch bei der Geländemodellierung geben, wonach beim Straßenbau dann auch Steigungen für künstliche Höhenzüge von Radaranlagen etc. zu beachten waren.
Ebenso komplex und schwierig war die Nutzung von Standorten, bei der Nachnutzung von Kasernenanlagen früherer Nutzer oder bestehenden Kasernenanlagen in Städten oder Stationierungsländern außerhalb der UdSSR, weil hier eine nachträgliche Ausdehnung des Objektes, bei zusätzlichem Platzbedarf, meist unmöglich war, wenn sich die ältere Wehrmachtskaserne oder sogar aus wilhelminischer Zeit in einem gewachsenen Stadtensemble befand.
So war auch das Umdislozieren von sst. Truppenteilen in andere Städte oder bei Strukturveränderungen der Waffengattungen sehr komplex, weil sich ein Panzerbataillon oder ein Artillerietruppenteil mit Kettentechnik, nicht so ohne weiteres in einer Kaserne der früheren Landwehr unterbringen ließen, wenn selbige sich im Innenstadtbereich oder der stadtnahen Peripherie befand. Dann musste die Hauptkampftechnik die öffentlichen Straßen nutzen, auch der Weg zu den Truppenübungsplätzen war oft sehr weit. Die gedeckte Alarmierung und Verlegung dieser Truppenteile waren so gut wie unmöglich.

Neben Projektierungsansätzen in den Waffengattungen (Panzer, LSK, See-Streitkräfte, RWSN…) die bestens mit den Besonderheiten und der Hauptkampftechnik ihrer Waffengattung umgehen konnten, waren aber die Masse der der in den Kasernen gebauten Gebäude, einfache Typbauten. In der Regel handelte es sich um einfache Betonplattenbauten, die für die Nutzung bei den Streitkräften adaptiert wurden oder 1,2,3-etagige Steinbauten in bekannter Maurerbauweise. Probleme gab es bei der Umnutzung bestehender kaiserlicher oder von Wehrmachtskasernen. In der Regel baute die deutsche Luftwaffe aufgelockerte, dezentralisierende, zweietagige Gebäude und legte hohen Wert auf Sichtschutz und Baumbewuchs. Das minderte die Anzahl unterzubringenden Armeeangehörigen in den Unterkünften (Raumbedarf x Anzahl AA) erheblich, auch der Versorgungsaufwand für Heiztrassen und Zuwegungen, Winterdienst und Grünanlagen wuchs beträchtlich. Anders bei Kasernenanlagen die früher zum Heer gehörten, hier dominierten die 5-etagigen Unterkunftsbauten, in denen meist eine Kompanie pro Etagenflur untergebracht werden konnte. Da die Karabiner 98k in kaiserlichen Kasernenobjekten in entsprechenden Nischen auf den Fluren abgestellt wurden, war der zusätzliche Verbrauch von Räumen für Waffenkammern gering.
In den sowjetischen Streitkräften wurde daher frühzeitig begonnen, alle benötigten Gebäude, von der Tankstelle über den Waschplatz, bis hin zu den benötigten Kfz-Garagen zentral zu projektieren und als Baukastensysteme an die Truppenstandorte zu liefern. Ursächlich als Wegbereiter kann man hier die Seestreitkräfte sehen, die Hafenanlagen, Piers und Versorgungsgebäude, aber auch Tanklager für ihre Flotten unbedingt einheitlich für die zu stationierenden Schiffstypen und fahrenden Einheiten projektieren musste. Die erste Vorschrift des Zentralen Projektierungsbüros der Marine (Militärprojektbüro Nummer 1) stammt dazu aus dem Jahr 1954.

Baulich möglich war auch der Truppeneigenbau an den Standorten, wenn die entsprechenden Projektierungsunterlagen zur Verfügung standen. Das traf meist auf einfache Gebäude und Nutzungseinheiten zu, wie Wachgebäude, Werkstätten, Kontrollpunkte. Sichtbar wurde das bei den Landstreitkräften dieser Zeit durch Verwendung von Typgebäuden in Kasernen die sich bei genauem Hinsehen an vielen Standorten wiederfinden, wie Hauptwachen, Munitionslagerhallen, Kfz-Stellflächen, Schleppdachanlagen usw. usf. Oft wurde aber auch im Eigenbau in der Truppe, meist aus Zeitgründen oder auf Druck der Kommandeure/Befehlshaber „irgendetwas“ zusammengebaut, das dann auch wie „irgendetwas aussah“. Das war die andere Seite der Medaille. Schwierig wurde es bei der Nutzung von Objekten auf Kfz Parks und in Garagen, wenn später neue Kampftechnik zugeführt wurde oder sich die Anforderungen für die Unterstellung von Spezialtechnik grundlegend (auch in den Vorschriften) änderten. Höhe, nutzbare Hallenbreite, Hallenlänge und die Breite der Toreinfahrten ließen sich eben nicht durchgängig bei größeren Kfz.-Park-Objekten ändern, wenn man nicht eine komplette Garagenlinie umbauen wollte. Hier blieb dann nur, ein Neubau von Hallenkomplexen, unter Nutzung der Typvielfalt an vorprojektierten Anlagen, um den geänderten Forderungen gerecht zu werden, das traf vor allem ab 1962 auf Technik und Bewaffnung der Raketentruppen- und Artillerie zu, die wegen der geforderten Langzeitlagerung von Trägern und Gefechtsköpfen eine Beheizbarkeit und Belüftung von Hallen und Garagen forderte.  
Andersherum erwies sich die Nachnutzung früherer Kfz-Garagen, die den Anforderungen der Deutschen Wehrmacht genügten, als schwierig, weil meist die horizontale Garagentiefe, Torhöhe und Torbreite, wegen der Torpfeiler nicht zu ändern war. Zugleich waren auch die Wendeabstände und die erforderlichen Abbiegehalbkreise an den Kfz Hallen, natürlich auf Fahrzeuge der Typklassen im 2. WK angelegt, nicht auf eine Nachnutzung mit einem Ural mit 5 Tonnen Sattelauflieger. Um hier für die Streitkräfte einheitliche Lösungen (außerhalb der Spezialanlagen für die WG, ST, D) zu finden übertrug das Verteidigungsministerium diese Projektierungsarbeiten zwei spezialisierten Projektinstituten, die dem Verteidigungsministerium direkt unterstanden.

 

Das war für alle baulichen, die Bauhülle, Statik und Nutzungsanalysen betreffende Fragen:

  • 53. Zentrale Projektierungsinstitut der Streitkräfte und
  • nachrichtentechnische, sicherungstechnische und versorgungstechnische Fragen (Stromversorgung, Schaltanlagen) spezialisierte 26. zentrale Projektierungsinstitut der Streitkräfte der UdSSR


Die Projektierung ganzer Militärstädte hatte, je nach Anzahl der unterzubringenden Armeeangehörigen und der damit im Zusammenhang stehenden Fragen zu Wohnflächen, Unterkünften, Antretplätze, bis hin zu Ausbildungsobjekten, Heizleistung, Elektroenergieabgabe, nach feststehenden Hauptschwerpunkten zu erfolgen. Je nach Größe unterschied man zwischen Großstandorten mit mehr als 10.000 Militärangehörigen abstufend bis zu Kleinststandorten für rund 100 Militärangehörige. 

Projektierungstechnisch wurde in der dazu erlassenen Vorschrift aus dem Jahr 1974, folgende Bereiche innerhalb des Militärstädtchens unterschieden:

  • Eigentlicher Kasernenbereich(e) mit Unterkünften, Stäben, Lehrgebäuden, Klubs etc.
  • Parkzonen für Technik und Bewaffnung (Ausrüstung).
  • Wohnzone(n) (für die Berufssoldaten und Offiziere, zum Teil auch Gästehäuser und Hotels)
  • Versorgungs-u. Sicherstellungszone(n) (Wasserwerk, Heizhaus, Trafostationen oder Umspannpunkte), aber auch Bäckereien, Schweinemast etc.
  • Lagerbereich(e)


Gesondert anzulegen waren durch die Bautruppen und wurden zuvor projektiert, Verbindungswege, Fußgängerwege, Fahrstraßen für die Technik, wenn erforderlich. Eigenständige Projekte, auf die im Rahmen der Planung von Militärstädten zurückgegriffen werden konnte waren zum Beispiel: Kindergärten, Garnisonschulen, Kinos/Klubgebäude, Häuser für Offiziere, Generale, Ausbildungsobjekte, Wach- und Schießgarten, Munitionslager der Objektwache(n), Spielplätze, aber auch Lagerplätze für die sicherstellenden Heizwerke, Tankstelle mit Objekttanklager, Waschplätze für Fahrzeuge und Kfz, Waschplätze für Kettentechnik (da wo erforderlich). [1], [2]

Beispielbilder für Konstruktionsnormativen:

 

Stand: März 2020


(Quelle: [1] Übersetzung/Beratung: P. Rentsch, [2] WSN 34-94 (MO RF, Abteilungsbaunormen, Planung und Bau von Militärstädten), WSN 97-83 (MEE UdSSR, Anleitung zur Planung von städtischen und dörflichen Stromnetzen)

Teil 2 - Vorgaben Kasernen

Militärische Entwurfsvorgaben für Kasernen, Kfz-Parks, allgemeine Lager und Munitionslager 

Lösungsmöglichkeiten für Parkzonen für Kfz-Technik und Bewaffnung:

Ziel einer Vorschrift für den Entwurf möglichst oft anwendbarer, vorprojektierter und nach Baukastensystemen entworfener Kasernenanlagen und deren Nutzungskomponenten war es, neben der Reduzierung erheblicher Projektierungskosten für die einzelnen Anlagen, natürlich auch in erster Linie, Kosten zu sparen. Man ging gedanklich davon aus, dass Kasernen und ihre Nebenobjekte, gedacht für Linieneinheiten, sowohl in der Brigadestruktur, wie auch in der gewohnten Btl./ Regimentsstruktur, zu einem hohen Maß an Einheitlichkeit führen können, müssen und sollen.
Grundstock aller Überlegungen war, natürlich auch mit Bezug auf eigene Erfahrungen einer 300- jährigen russischen Militärgeschichte, wie viel Platz ein Soldat im Militärdienst durchschnittlich benötigt oder ihm zusteht. Daraus ergeben sich bei Mannschaftsstärken von Gruppen (10 Armeeangehörige), Zugstärken von rund 30 Mann, Kompaniestärken von rund 100-120 Mann oder Btl.-Stärken von rund 350 Mann, relativ einfache Rechenmodelle für Unterkünfte, Sanitäranlagen, Lagerflächen für Uniformen und Ausrüstungen, Waffenkammern für die persönliche Bewaffnung und die Kammern der PSA (Persönliche Schutzausrüstung).
Will man erreichen, dass Linientruppenteile im Falle der schnellen Alarmierung die genutzten Gebäude zügig verlassen können, müssen auch Flure und Treppen eine gewisse bauliche Breite haben. Hinzu kommen die Arbeitszimmer der Führung, Waffenkammer, Ausgabe und der Arbeitsbereich der entsprechenden Kompaniefeldwebel.

Früher vorhandene Modelle für Ausbildungsklassen in Unterkunftsgebäuden wurden verworfen, stattdessen aber Ausbildungsgebäude in den Kasernenobjekten zentral genutzt. Diese waren in der Nutzung allgemeinen Schulobjekten ähnlich, wobei die Fachbindung der Lehrklassen zu den Waffengattungen, unterschiedliche Fachkabinette erforderte, was auf Grund der verschiedenen Lehrmodelle an Technik (Panzer, Kfz.-Dienst, Nachrichten, chemischer Dienst etc.) sehr unterschiedlichen Platzbedarf voraussetzte.
Ein Komplettmodell eines Panzers oder verschiedene Motorenschnittmodelle ließen sich nicht so ohne weiteres in kleinen Lehrklassen unterbringen. Daher waren die Lehrgebäude der Waffengattungen bei größeren Kasernenanlagen getrennt in die Lehrgebäude mit der spezifischen Schwerpunksetzung auf die Ausbildung in dieser Waffengattung oder Spezialtruppe.
In der militärischen Gesamtentwurfskonzeption wurde versucht, nicht nur eine Handlungsrichtlinie für den Entwurf der Kaserne, sondern auch für die einzelnen Truppenteile zu geben, weil sich an Hand von Personalgerüst und Struktur der Einheit die unterzubringen war, relativ einfach berechnen ließ, wie viel Straßenraum welcher Durchlassfähigkeit, wie viel Lagerfläche für Munition und Ausrüstung, wie viele Unterkünfte für die kaserniert unterzubringenden Mannschaftsdienstgrade, wie viele Heime für länger Dienende und Offiziere zu errichten wären. Hinzu kamen manchmal Turnhallen, Schwimmbäder, die Schulen der Garnison, Clubhäuser, Kinos, Einkaufsmöglichkeiten nach Dienstgradgruppen, Heizhäuser, Wachen, Kontrollpunkte, Hallen für die Technik. So betrachtet, war es grundsätzlich möglich, bei Neubauvorhaben alle Bausteine einer Kaserne entsprechend Platzangebot vorzuprojektieren und nach der Geländevorbereitung, Geländemodulation, auch zu errichten.

Natürlich gab und gibt es beim Militär immer auch Besonderheiten in der Projektierung, die man nicht voll umfänglich in eine allgemeine Vorschrift fassen kann, vor allem wenn der potentielle Nutzer völlig gegensätzliche Waffensysteme einsetzt. So wird die Kaserne einer Marinebasis, einer Lufttransporteinheit mit angeschlossenem Flugplatz oder der Kfz-Park der Strategischen Raketentruppen immer differenziert zu betrachten sein, schon auf Grund der völlig unterschiedlichen Waffensysteme.
Aber alle anderen Komponenten, vom Lagerbunker in einem Infanteriemunitionslager, über die notwendigen Abstände der Lagerhallen, Detonationsschutzwälle, Zufahrten und Wendekreisdurchmesser der Einfahrten, konnte man das für normale Linieneinheiten genau vorausbestimmen. So waren die Projektierung der notwendigen Instandsetzungsbasen bei Kfz-Transporteinheiten ebenso unifiziert, wie die Objektfeuerwehr oder die (das) BA Lager.

An Hand der notwendigen Anzahlen an Transportraum (LkW’s) war bekannt, wann und wie oft bei welcher Jahreslaufleistung der Motoren welche Inspektionen erfolgen müssen, es war bekannt, wie viele Akkumulatoren in den Ladestationen zu laden waren, wie viele Ölwechseln im Durchschnitt zu realisieren sind und wie viel Stellfläche man in den Hallen dafür benötigt. Also war es relativ einfach, alle Komponenten auf Kfz-Parks, wie zentrale Ladestation, Waschplätze, Werkstattobjekte, Fahrwege, Bremsprüfabschnitte, Kontrollpunkte der Inspektion des Kfz-Wesens (WAI/ВАЙ), bis hin zu Plätzen der Schneeverbringung in einem Typprojekt festzulegen. Selbige gab es bis zur Ebene Regiment in vorgefertigten Projekten, sprich Aktenordnern mit allen erforderlichen Unterlagen, von der Brandschutzschneise, bis zur Tankstelle, vom Waschplatz für rückkehrende Fahrzeuge oder gepanzerte Technik, bis zur Feuerwehr oder dem angeschlossenen Betriebsstofflager. Für bestimmte klimatische Zonen gab es nicht nur Waschstraßen für die Technik, sondern auch beheizbare Waschhallen, weil sonst bei eisigen Temperaturen die Technik einfach vereisen würde.

Waren an einem Standort mehrere Regimenter, hatte der Gesamtstandort eben zu multiplizierende Einzelobjekte, je nach Truppenstärke. Zum Teil finden sich in solchen Großstandorten natürlich auch Teiländerungen in den statistischen Tabellen, weil es natürlich einfacher ist, bei einem Großstandort die zu beheizenden Hallen, Werkstätten oder Instandsetzungsbereiche von einem zentralen Heizkraftwerk, als 20 oder 30 kleinere Heizungen zu betreiben, das kam aber maßgeblich auf den Versorgungsaufwand über Rohrleitungen und die erforderliche Infrastruktur am Standort an. Ständige Erweiterungen der Kfz-Parks, Lager und Technikunterstände führten oft zu einem irrwitzigen Sammelsurium an verschiedenen kleinen Parkobjekten, Wachen, Zuwegungen, kleinsten Heizhäusern.
Oft waren die Kfz Parks in Kasernen, die zu Wehrmachtszeiten gebaut und errichtet wurden, schwer in den Abmaßen zu ändern, weil neuere Kampftechnik oft nicht in die Hallen hineinpasste und dann als Außenobjekt getrennt von den anderen Transportmitteln stehen musste. Das führte oft zu hohen personellen Wachaufwendungen, Kabelsalat an den Masten für die Versorgung, kleinen Heizhausanlagen die völlig ineffektiv arbeiteten. Als Beispiel sei hier die Unterbringung eines Pionierpontonregimentes genannt. In keine zu Wehrmachtszeiten in der Masse als Kfz-Unterstellmöglichkeit vorgesehen, passte die genutzte Technik samt aufliegendem Ponton hinein, so dass diese Technik meist im Freien stand, was Akkumulatoren, Reifen und Federung stark zusetzte und im Winter längere Vorwärmphasen der Motoren und zugefrorenen Führerhausverglasung erforderte. Die Nachnutzung bestehender Kasernenkomplexe bereitete dem Quartier- und Unterkunftsdienst große Sorge, weil der Instandsetzungs- und Instandhaltungsaufwand entsprechend hoch war. Auch erwiesen sich Dächer und Regenrinnen oft als das Hauptproblem bei (auf Jahre) durchnässten Außenwänden der Gebäude, die auch die beste Wehrmachtskaserne nicht überlebt, wenn jahrelang Wasser an den Wänden herunterläuft.
Die Kommandeure konnten bei den damals vorhandenen Wehrpflichtmodellen, die auch für die einzelnen Kommandeure rund alle 2-3 Jahre eine Versetzung in eine neue Verwendung bedeuteten, wenig daran ändern. Die meisten Quartiersdienste waren zu schwach und verfügten auch nicht über das Fachpersonal als Dachdecker oder im Betrieb der Kasernen, weil dies in Wehrpflichtigen-Armeen in den Strukturen weder vorgesehen, noch in der Praxis personell hinterlegt war.
Natürlich gab es in der DDR auch Zivil beschäftigte, Deutsche Mitarbeiter in Kasernen, meist in Großstandorten für die vorhandenen Heizwerke oder auch als Betriebselektriker. In der Masse aber waren es einfache Soldaten aus den Stämmen an Wehrpflichtigen in den Einheiten, die dort die „Instandhaltung“ mit einfachsten Mitteln zu leisten hatten. Oft mit fatalen Folgen.

Von diesen Herangehensweisen, dass die Streitkräfte immense Materielle Mittel kostete (letzten Endes Geld aus dem jeweiligen Verteidigungsetat) wollte man weg, als die Luftstreitkräfte 1954 begannen, für ihre Kasernen, Flugplätze und Sicherstellungsobjekte, eine solche Betriebsrichtlinie zu erstellen und umzusetzen. Gedanke dabei war, wie oben bereits anklang, Fliegertruppenteile, bei denen ja klar war, über welche Struktur sie verfügen und welche fliegerische Hauptkampftechnik sie haben würden, typisierte Objekte zu errichten, die sich aber dennoch in die Landschaft einfügten und einen relativ optimalen Gefechtsdienst ermöglichten. Dabei spielten natürlich die einzelnen Gebäude in den Staffelräumen ebenso eine Rolle, wie Lösungen für die KDP’s, Radarstellungen, gedeckte Arbeitspunkte, Flugzeughallen, Hangars, Werkstätten. Man konnte das so gesehen, als Prinzip auch auf die bodenständigen Truppenteile und Einheiten der LaSK übertragen.
Deshalb finden sich in den Vorschriftenteilen für die LSK, ebenso wie für die Zivilverteidigung oder die Truppen des Innenministeriums eine ganze Anzahl universell verwendbarer, also unifizierter (gleichartig) gestalteter Gebäude, wie Stäbe, Kontrolldurchlasspunkte, Wachgebäude, Lagerobjekte, Munitionshäuser, Tankstellen, Feuerwehrbasen uvm.

Im weiteren Procedere wollen wir uns den Vorgaben bei den LaSK widmen, weil die 25. PD ein Verband der Landstreitkräfte war.

Auch an dieser Stelle galt die Regel, dass die in der Division handelnden Truppenteile und Einheiten, eine relativ feste Grundstruktur für die jeweilige Waffengattung hatten. Das bedeutete in der Praxis, dass ein Mot.-Schützenbataillon der Panzerdivision am Standort „X“ eine fast identische Struktur haben konnte wie am Standort „Y“. Vorausgesetzt, man verfügte über die gleiche Ausrüstung und Kampftechnik. Gerade in Zeiten der schrittweisen Zuführung neuer oder anderer Kampftechnik in den voll aufgefüllten Linieneinheiten, gab es durchaus personelle und technische Unterschiede. Zum Beispiel verfügte natürlich ein T-80 Kampfpanzer über eine ganz andere Wartungstechnologie und Wartungsschwerpunkte der Antriebe oder der Feuerleitanlage, als ein Panzerbtl. mit Hauptkampftechnik T-72.
Solche Feinheiten konnte man in den Typbauten natürlich nur schwer fassen und einer Lösung zuführen, zumal sich beim Bau der Kasernen, mit einer Laufzeit von 25-40 Jahren nur schwer voraussagen lässt, welche Besonderheiten in 15 Jahren die Hauptkampftechnik haben würde. Das ließ sich nur an mit adaptierten Typobjekten, die nah an der Zuführungszeitschiene festhielten erreichen. Das traf aber auf andere Waffengattungen auch zu, die Abmaße verschiedener Schiffsgenerationen und Schiffstypen waren natürlich nicht dazu geeignet, jede Anlagemöglichkeit unifiziert zu erreichten. Aber darum ging es in dem Material auch gar nicht, hier waren Schwerpunkt die Masse anderer Gebäude die zu errichten waren und bei denen man die Nutzung vorhersagen konnte. Der Kfz-Bestand eines Transport-Btl. zum Beispiel war Ausgangspunkt für die Projektierung der notwendigen Stellflächen, die große und Leistungsfähigkeit der Waschplätze oder Waschstraßen, der Leistungsfähigkeit der Kfz und Reifenwerkstatt oder der Tankstelle mit angeschlossenem Betriebsstofflager und Ölabscheider.

Die Konstruktionsvorschrift teilte sich in insgesamt 10 Kapitel, jeweils mit einigen Erläuterungen zum Betrieb, zur Versorgung, Beheizung:

  • Kasernen verschiedener Größe (infolge unterzubringenden Personalbestands)
  • Militärische Lebensmitteleinrichtungen (Verpflegungsobjekte, Soldatenspeisesäle, Offiziersspeisesäle, Unteroffiziere-, Fähnriche- und Speisesäle für Kursanten, Kaffees, Teestuben), Lebensmittelverkaufsstellen und Buffet
  • Klubräume, Klubhäuser, Kinos, Kulturveranstaltungsgebäude
  • Med.-Punkte, sst. Med.-Bataillone, Epidemisch-sanitäre Einrichtungen, Schwerpunktversorgungseinrichtungen
  • Stabs- und Administrationsgebäude
  • Wachgebäude, Hauptwachen, Zutritts- und Ausweiskontrollpunkte (KPP/КПП)

Gebäude und Einrichtungen der Parkzonen (für Technik und Bewaffnung) mit folgenden Einrichtungen:

ППЧМ/Пункт Предварительной Чистки Машин (PPS Cham/Vorreinigungszone für Technik, auf Militärdeutsch: Vorwaschplatz für Technik, auch gepanzerte Technik)

КТП/Контрольно-технический Пункт (TKP/Kontrolltechnischer Punkt zur Überprüfung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge)

ПСе/Пункт Заправки (PSe/Betankungspunkt/Tankstelle, meist in der Einheit mit einem Waschplatz für leichte Kfz-Wäsche, mit Rampe und der technischen Kontrolle des Fahrzeugs vor dem Abstellen)

ПЧМ/Пункт Чистки и мойки Машин (PTschM/Wasch und Reinigungsplatz [Handwäsche, Scheiben, Türen, Trittbretter])

ПЕТО/Пункт ежедневного технического ослуживания (PETO/Punkt für die täglich technische Wartung [Scheibenwischwasser, Luftdruck, Hupe, Licht, Bremsflüssigkeit, Bremsdruck, Akku])

ПТОР/Пункт технйческого обслуживания и ремонта (PTOR/Punkt der technischen Wartung und Reparatur [meist diensthabender Schlosser oder Kfz-Wart])

АЗС/Аккумуляторно-зарядная Станция (ASS/Akkumulatoren-Ladestation)

ВГ/Водогрейка (WG/Wasseraufbereitung, Warmwasser, Brauchwasser, dest. Wasser)

Склады ЗИП (EWZ/Lager für Ersatzteile-Werkzeug-Zubehör)

Вытовые помещения (Arbeitsbüros der Werkstätten, des Ladewartes, der Diensthabenden etc.)


  • Gebäude für Sauna, Wäscherei(en), chemische Reinigung, Soldatennäherei, Schuhmacher, Dienstleistungen und allgemeine Dinge
  • Lager für militärische Ausrüstung, Bekleidung, Produktenlager,
  • Ausbildungsgebäude und Lehrklassen für die Militärangehörigen [1], [2], [3]

Beispielbilder für Konstruktionsnormativen:

 

Stand: März 2020


(Quelle: [1] P. Rentsch, [2] Bilanzierungen des Verteidigungsministeriums der sowj. SK, [3] Bau und Projektierungsrichtlinien der Sonderbaustäbe des VM) 

Prolog Lagernormativen

Kasernen- und Lagernormative, Hintergründe der Entwicklungen (Stand 1973)

Um die Entwicklungen nach dem 2. Weltkrieg besser einordnen zu können, ist es angebracht, sich gedanklich, zeitlich, administrativ und organisatorisch in diese Zeit zu begeben.

Die Sowjetunion als Hauptträger der Lasten im Großen Vaterländischen Krieg begann ab Ende 1945 und im Jahr 1946 mit der Rückführung erheblicher Teile seiner, in vielen europäischen Staaten stehenden Streitkräfte.

In den Kasernen im sowjetisch besetzten Teil Deutschlands, inklusive der westlichen Teile Polens, verblieben die Besatzungsstreitkräfte in der Masse natürlich in den Kasernen und Objekten, die dort vorhanden waren und nutzte die Anlagen und Infrastrukturen, die in oder in der Nähe der Stationierungsorte vorhanden waren. Diese Infrastrukturen, bestehend aus Kasernen, Anlagen, Verpflegungs- und Produkten,- Munitions- und Betriebsstofflagern und deren Lieferinfrastruktur, also Straßen, Straßenanbindungen, Liefergleise und Wagenübergabestellen, befanden sich nicht in dem politisch administrativen Teil, wie er nach dem Beginn des Kalten Krieges örtlich gebraucht worden wäre, sondern nach den Grundsätzen der Vorbereitung und folgenden Kriegsgliederung der Deutschen Wehrmacht und ihrer Teilstreitkräfte. Somit befanden sich große Truppenübungsplätze eben im Westteil Polens, weil diese Gebietszone früher die östliche vorgelagerte Zone des Deutschen Reiches vor 1939 bildete. Daher musste die Masse der Truppenübungsplätze, wie auch der notwendigen Infrastruktur an diesen, im Bereich der DDR zum Teil erst neu erschlossen werden. Die Nachnutzung vorhandener Kasernen war für die Stationierungsstreitkraft ein Glücksfall, weil die notwendigen Investitionen somit entfallen konnten, aber die Umstände der Nachnutzung zwangen damit auch zur Nutzung von Kasernen im Innenstadt und Randstadtbereich, zur Nutzung besonders in die Jahre gekommener Anlagen, zur Nutzung von Gebäuden, mit einem Nutzungsgrund jenseits moderner Streitkräfteinfrastruktur (Pferdeställe, Heulager, unbeheizte Ställe).
Dies waren in der Masse Wilhelminische Kasernen (Kaiserzeit), wie auch Komplexe, die in der Zeit der Reichswehr errichtet wurden oder aber Neubaukomplexe nach den Streitkräftestationierungsschwerpunkten der Reichswehr, später der Deutschen Wehrmacht.

Insofern ergab sich ein sehr breites Spektrum an nutzbaren Anlagen, die nicht immer problemfrei verlief. Zwar waren die Kasernen der Kaiserzeit (1890-1918) von der Unterbringung der Mannschaften durchaus geeignet, hatten aber etliche Nachteile, wie begrenzte Deckenlasten der Zimmer, Ofenheizungen, breite Flure bei denen die persönliche Bewaffnung (Karabiner 98k) noch in den Waffennischen der Flure stand. Wesentlich besser für die Truppenunterbringung geeignet waren Kasernen aus der Zeit der der Wehrmachtshochrüstung, also 1933- 1939. Allerdings muss man auch wissen, dass die den Kasernen angegliederten Lager, Abstellplätze, Technikhallen, Werkstätten etc. nur kurze Zeit optimale Bedingungen boten. Das hatte mehrere Ursachen, zum einen waren die Platzverhältnisse, die Decken und Bodenlasten so projektiert, dass sie dem Nutzungszweck in der Bauzeit erfüllten. Das waren aber in der Zeit bis zum 2. Weltkrieg, in der Hauptbewaffnung zum Teil für die gezogene Artillerie noch Pferde als Zugmittel, wie auch bei der Artillerie, die zum Teil erst aufwendig auf- und abgeprotzt werden mussten.
Die Gehöfte, die Abmaße der Unterstellhallen, Einfahrtbreiten und Einfahrthöhen, unbeheizte Hallen und Gebäude, waren eben für die Kriegführung im Maßstab des vorletzten Jahrhunderts bis zum 1. Weltkrieg angelegt. Das hatte baulich und nutzungstechnisch für die Weiternutzung nach dem 2. Weltkrieg, weitreichende Folgen. Hier passt der Hinweis, bei der Beurteilung einiger Objekte der GSSD in der ehem. DDR-Sorgfalt walten zu lassen und die historischen Wurzeln der jeweiligen Objekte und/oder Standorte vor der Wertung zu betrachten. Oftmals waren diese dann eben, auch aus Kostengründen, in ihrem Zustand belassen worden, wenn sie den Normativen entsprachen und somit praktikabel waren. In der Regel mussten für die Technik der neuzeitlichen Armeen, schon auf Grund der Abmaße der Hauptkampftechnik, neue Hallenkomplexe und Lager errichtet werden. In den Kasernen der Wehrmacht, aber auch in den Lagern der Sicherstellung und rückwärtigen Dienste, waren die Gegebenheiten der Deutschen Wehrmacht maßgeblich. Hier waren Lagerhallen für Technik, Ausrüstung und Bewaffnung schon ganz anders projektiert worden, verfügten zum Teil über beheizbare Abschnitte und hatten vor allem auf den Hallenvorfeldflächen genügend Platz für Ausfahrten und Wendemanöver bei Alarmierung, wie auch ausreichende Bodenbeläge für schwerere Technik, eine Kanalisation und den baulichen Torschutz an den Halleneinfahrten. Die Abmaße entsprachen, außer für kettenbetriebene Sonder-Kfz., in der Masse den Abmaßen an Fahrzeugen, die die deutsche Wehrmacht von 1939 bis 1945 im Einsatz hatte (3,5to- 7,5to).

Dass dieser technologische Meilenstein schnell aufgebraucht werden würde, nachdem Tankwagen mit langem Sattelauflieger, Artillerieschlepper, Pioniermaschinen, Rampen der Raketentruppen und Geschosswerfer in breiter Masse eingeführt wurden, war nicht planbar. Daher waren dann alle nutzbaren Hallen für die Lagerung der Bekleidung, der Technik, der Bewaffnung und Munition, ziemlich sicher den Nutzungskonzepten aus früherer Zeit angepasst und das waren alles Gebäudeansammlungen mit dem Hintergrund kavalleristischer- oder infanteristischer Hauptnutzung.

Mit der Verfügbarkeit eines nuklearen Druckmittels, seitens der US- Amerikaner ab 1945 und dem darauffolgenden Wettrüsten, bzw. einer ganz neuen Bedrohungslage für die UdSSR, wurden alle wissenschaftlich- technischen Kapazitäten herangezogen, um dieses politische und waffentechnische Monopol zu brechen, was 1949 gelang. Im Zusammenhang mit dem Einzug neuster wissenschaftlich/technischer Erkenntnisse aus erbeuteten Waffen, technologischen Abläufen und Dokumenten im 2. WK, kam es danach auf breiter Linie, zur massenhaften Einführung von modernen Panzern, Selbstfahrartillerielafetten, Artilleriesystemen und der Geburt einer neuen Waffengattung, den strategischen Raketentruppen, deren Hauptbewaffnung bis Ende der 50’er Jahre aus Lafetten basierten, ballistischen Boden-Boden-Raketen bestand.

Mit der Ausgliederung der ballistischen Raketen taktischer und operativer Bestimmung (Reichweiten 30- 180km) aus den RWSN und der Unterstellung unter das Kommando der Teilstreitkraft Landstreitkräfte (LaSK), kam es zu einer Aufwertung der Hauptverwaltung Artillerie zur neu geschaffenen Hauptverwaltung Raketentruppen- und Artillerie. Neben den dann zur Verfügung stehenden ballistischen Raketen im Interesse der handelnden LaSK, war eine breite Umwälzung der gesamten Militärtechnik zu verzeichnen, die in den LaSK vor allem die Artillerie (gezogene, wie auch selbstfahrende Systeme [SFL]), aber auch die reaktiven Waffensysteme (Geschosswerfer) großen Kalibers und Reichweite, auf dem taktischen Gefechtsfeld betraf.
Hinzu kamen auch die notwendigen Transport- oder Schleppfahrzeuge, egal ob auf Rad-Basis oder als Kettenzugmittel. Es bestand also schon Mitte der 50’er Jahre massiver Handlungsbedarf, was die Baulichen, sicherstellenden, administrativen und organisatorischen Prozesse zur Unterbringung, Lagerung und zum Betrieb der Kampftechnik, aber auch des Personals und der Reserven an Munition betraf. Während man vorhandene Lagerbunker aus dem 2. Weltkrieg für die normale Schützenmunition und zum Teil auch kleinkalibrige Schützenbewaffnung der SPW und Panzer MG zu nutzen wusste, brachte das Lagerregime für Geschosswerfergranaten, Pioniermunition und andere, sprengkräftige Mittel erhebliche Probleme mit sich. Zum Teil ergab sich bei der Lagerung auch die Notwendigkeit, die Reserven der 3. und 4. Kampfsätze bereits auf den Transportfahrzeugen verlastet, in den Unterstellmöglichkeiten abzustellen. Dort standen die Fahrzeuge meist auf Stempeln, um die Achsen und Fahrzeugfedern zu schonen. Besondere Anforderungen ergaben sich auch aus den neu definierten Bedingungen der HV Raketentruppen- und Artillerie, die natürlich schon aus Kosten- und Verfügbarkeitsgesichtspunkten ihre Reserven, gesichert nach vorgegebenen Temperatur- und Feuchtigkeitsregime lagern mussten und das möglichst zentral, sollte es zum Einsatz oder zur Verlegung kommen. Zudem bestanden umfangreiche Vorgaben, was die Kontrolle, die technische Revision und die Nachweisführung dieser Systeme und Bewaffnungsarten betraf. Zum Teil mussten Träger für die RTA in gesondert hermetisierten, feuchtigkeitsabweisenden Containern gelagert werden, was Einfluss auf die Hebe- und Lagerlogistik (Hallenhöhe, Kranbahnen) hatte.

Schon diese wenigen Beispiele zeigen, dass es erheblichen Handlungsbedarf an kostengünstigen und beheizbaren Gebäuden, Lagerhallen und Bunkern gab.

Die erste Vorschrift zu diesen Fragen, stammt im Bereich LaSK aus dem Jahr 1953 und hatte die (damals) neuen Lagerumfeldbedingungen für reaktive Waffen (also Geschosswerfer) der Artillerie zum Inhalt. Hier ging es neben so wichtigen Faktoren, wie Lagerregime, Stapelhöhen, Blitzschutz, Sicherheitsabstände, vor allem auch um die Möglichkeiten einer machbaren Lagerlogistik (Einbringen, Ausgabe, Stapeln, Transportieren, Umlagern) für die Munition und deren Komponenten (Kisten, Behältnisse, Gitterboxen, Container) aber auch um die dann zu realisierenden Abmaße (Hallenlängen, Hallenbreiten, Anzahl der Zufahrten, Gestaltung der Tore, Elektronetzgestaltung, Entlüftung, Belüftung, Beheizung, Revision der gelagerten Mengen).
Für die Realisierung in den höchst unterschiedlichen Stationierungsgebieten (Klima, Feuchtigkeit, Kälteschwankungen) gab es in der Anfangszeit verschiedene Denkansätze in der Realisierung, zumal auch alle Fragen des Brandschutzes, Blitzschutzes, der Abwehr von Explosivwirkungen (Umwallung und Übererdung), der Tarnung und des Sichtschutzes, bin hin zu Überlegungen, einzelne Lagerbereiche tiefer als das allgemeine Geländemaß zu realisieren, um einer direkte Waffenwirkung aus dem Umfeld entgegen zu wirken. Zudem war natürlich auch ein Optimalmaß zwischen aufgelockerter Hallen- oder Bunkerbauweise und flächenmäßig möglicher Minimierung des Bewachungsaufwandes zu finden.

Für die Lagerung der sensitiven Technik im Bereich Raketentruppen-Artillerie (RTA), aber auch Truppenluftabwehr (TLA) und Fla-Raketentruppen, wurden verschiedene Lagerbauten entwickelt, projektiert und gebaut, die sich in der Truppenpraxis unterschiedlich, über die Standzeit der Garagen bewährten. Die in den Munitionslagern (ML) über lange Zeit noch genutzten Holzhütten verschwanden an einigen Standorten, Verteiler-Munitionshäuser und die gesamte Munitionslagerlogistik musste angepasst werden, weil die neuen Waffensysteme nicht nur Munition größerer Kaliber und damit größeren Gewichts, sondern auch anderer Verpackungsarten und Verpackungsgrößen bedingten. Hinzu kamen später auch die organisatorischen Abläufe bei hülsenfreien Geschossen, verschiedenartigsten Füllungen der Granaten und deren Zünder- und Sicherungsmechanismen. Schlussendlich waren auch Fragen der notwendigen Wälzung der Munition in den Lagerabschnitte zu beachten, die auch zu einem gewollten Verschuß zu Übungszwecken führte, um die Vorräte kontrolliert abzubauen und durch neue Lagerbestände zu ergänzen (ohne abgereichertes Uran).

Für die später in allen möglichen Lagervarianten genutzten Gebäude, gab es vier grundsätzliche Lagervarianten

  • Freiflächenlagerung, meist auf Bodenplane, Munitionskisten gestapelt (manchmal abgedeckt mit Planen oder Wellblechelementen)
  • Lagerung von Munition unter Schleppdächern, umwallt, meist Konstruktionen aus Winkelstahlträgern mit Wellblechbelegung oder Asbestplatten (witterungsminimierende Dachlösung)
  • Nutzung von gemauerten Hallen mit verschiedenen Dachlösungen (Wellblech, Wellasbest, Dachkassettendecke) mit Holzträgern oder stahlbetonbasierten Dachbindern
  • moderne, stahlbetonbasierte Plattenhallenlösungen mit Dachkassettenlösungen oder auf Stahlbetonelementen basierenden Dachplatten in monolithischer oder Rundlochform, auch mit verschiedenen Dachflächenneigungen oder Flachdach

Für die Lösungen der oben genannten kurzen Aufzählung gab es verschiedene sowjetische Lösungsansätze für Objekte im Heimatland und anfangs auch für Objekte in den Stationierungsländern. Später setzte man, schon auf Grund des erforderlichen Transportraumes per Schiff oder LKW oder beim Bahntransport, eher auf territoriale Lösungen aus dem Stationierungsland. Diese Variante, nämlich die Nutzung von vorgefertigten Elementeanlagen oder abgestimmten Baukastensystemen, erfolgte auch, wenn auf Grund hoher Geheimhaltung oder hohen Zeitdrucks für die Gesamtinbetriebnahme, ein Antransport aus dem Heimatland nicht möglich oder zu zeitintensiv war.

Für die Gruppe der sowjetischen Streitkräfte war dies mehrmals zeitlich der Fall, als man auf breiter Basis, auf DDR-Ergebnislösungen im Hallen- und Anlagenbau setzen musste. Dies war der Fall ab 1979, als die Probleme mit und in der VR Polen zu erheblichen Transporteinschränkungen im Eisenbahnverkehr, der mangelhaften Gestellung von Transportraum, wie auch dem hohen Bedarf an Zugsicherungen dazu führte, dass man verstärkt oder besser gesagt ausschließlich auf DDR-Bauteile für die in der DDR stationierten Truppen setzte. Und das ergab sich etwas später zeitlich nochmals, als die Gruppe der sowjetischen Streitkräfte, wie auch die NVA, innerhalb kürzester Zeit, verschiedene Bauvorhaben der Stationierung, der Lagerung, der Unterbringung und der materiell-technischen, treibstoffmäßigen und nachrichtentechnischen Unterbringung, Versorgung und Sicherstellung, von Mannschaften und Technik, im Rahmen der gemeinsamen Operation (Sicherungskomplex ANTWORT) zu realisieren hatten.

Für den Zeitrahmen dieser baulichen Umwälzungen war in der Hauptkonsequenz der NATO-Doppelbeschluss 1979 verantwortlich, die gegenseitig zu erbringenden baulichen und stationierungsrelevanten Fragen wurden in Regierungsabkommen mit entsprechenden Anlagen paraphiert. In der Vergangenheit gab es Veröffentlichungen zu dem Thema, wonach die Bautätigkeiten zur Unterbringung von Technik und Personal der Beweglichen Raketentechnischen Basen, als „Versteckübung für Atomwaffen“ betitelt wurden. Die seit Jahren vorliegenden Detailunterlagen zu diesen baulichen, organisatorischen und lagertechnischen Aktionen in diesen Jahren, zeichnen vor allem zu den Standorten, zum Umfang der Arbeiten und zum Ziel der Teilarbeiten, ein ganz anders Bild zu diesen Abläufen. Das „Versteckspiel“ war zwar als Mitnahmeeffekt gewollt, hatte aber ansonsten eine völlig andere Zielsetzung. Im Sicherungskomplex „ANTWORT“ wurden alle, aus Sicht der militärischen Führungen der Teilnehmerstaaten des WV, erforderlich angesehenen Maßnahmen, baulicher, versorgungtechnischer und stationierungsorganisatorischer Art gebündelt, die im Ergebnis der Stationierung von weitreichenden, Waffensystemen strategischer Reichweite, im Rahmen des NATO-Doppelbeschlusses zu erwarten und als Zweitschritt der WVO, geplant waren. Leider ist es mir derzeit, aus organisatorischen Gründen (Schutz der Recherchen vor Missbrauch durch Dritte) noch nicht möglich in einem gesonderten Beitrag detaliiert auf den Sicherungskomplex „ANTWORT“ einzugehen. Der Sicherungskomplex vereinte und vollzog wesentlich umfangreichere Maßnahmen als nur die Verlegung der operativ-taktischen Raketensysteme nach Waren und Bischofswerda!

Im weiteren Vorgehen widmen sich die Erläuterungen den Besonderheiten verschiedener Lager und Lagerkonzepte für die Großstandorte und Verbände, welche mit Abstrichen (Größe, bauliche Gestaltung, verkehrstechnische Anbindung) auch auf kleinere Objekte und Standorte übertragen oder projiziert werden können. [1]

Stand: Januar 2021


(Quelle: [1] Übersetzung/Beratung: P. Rentsch, Formulierung: Heimatgalerie)

Grundsätze Munitionslagerung

Grundsätze der Organisation der Munitionslagerung (Stand 1973) 

Die Lagerungsphase ist für Munition von großer Bedeutung. In Friedenszeiten kann sie so 70 bis 90% des Munitionslebenszyklus überhaupt ausmachen.

Die Organisation in einem Munitionslager umfasst die folgenden Hauptaktivitäten:

  • Ermittlung und Bereitstellung der erforderlichen Lagerbedingungen
  • Munitionstransport- und Lagerung, Vorbereitung der Ausgabe oder Neueinlagerung nach Zuführung
  • die Erhaltung und rechtzeitige Wiederherstellung der Kampfeigenschaften von Munition

Um nahezu optimale Lagerbedingungen zu gewährleisten, ist die Einhaltung folgender Lagerregime erforderlich:

  • konstante relative Luftfeuchtigkeit im Bereich unter 70 ... 60%
  • konstante positive Temperatur größer + 4° С
  • der Ausschluss schädlicher Stäube und Sande in der Umgebungsluft
  • Dichtheit der Räumlichkeiten und Verschlusslösungen
  • Verhinderung der dauerhaften direkten Sonneneinstrahlung
  • keine Nagetiere in den Lagerhäusern, ausschließen von Schimmelbildung durch dauernde Feuchte

Unter realen Bedingungen bedarf es großer Anstrengungen die oben genannten Regime allumfassend bereitzustellen. Der größte Teil der Munition wurde mancherorts situationsbedingt in ungeheizten Hallen oder befristet in offenen Bereichen gelagert. Um die Eignung der eingelagerten Munition für einen möglichen Verschuss sicherzustellen, sind daher regelmäßige Aktivitäten und Kontrollen zu planen und durchzuführen (Erhaltung, technische Inspektionen usw.). Wichtige Umfeldbedingungen haben erheblichen Einfluss auf die Langzeitlagerung von Munition, weil die erreichbaren Durchlaufzeiten im Lager (von der Findung der auszugebenden Sorten bis zum Abtransport der bereitgestellten Mengen, in ausreichender Qualität, mit dem angeforderten Transportmittel und in der vereinbarten Zeit, zum vorgegebenen Ort) abhängig sind von den Lagerbedingungen und der Organisation selbst. Beispielsweise verdoppelt die Verwendung von Ölfarben, die Diagnose- und Reparaturzeit und den Inspektionsaufwand an Munition, im Vergleich zur Verwendung von synthetischen Farben. Die Passivierung von Messinghülsen gegen Umwelteinflüsse, verlängert die Überholungszeit um das 2-3-fache. Die vollständige Versiegelung der Munition verlängert aber den „Lebenserhaltungszyklus“ um das 2–3-fache im Vergleich zu dem Fall, in dem kein Schutz vorhanden ist. 

Raketen und Munition sollten gemäß Nomenklatur und Baugruppenzugehörigkeit in Stapeln aufgestellt werden. Im Lager einer Militäreinheit darf zum Zwecke der sofortigen Ausgabe, ein Stapel mit Munition vorhanden sein. Für jeden Lagerort werden ein Lageplan und das Stapelschema erstellt, die den Ort im Stapel selbst sowie einen Stapel in weiteren Gruppen genau identifizierbar machen. Der Plan und das Schema werden vom Kommandeur des Lagerabschnittes der Einheit genehmigt. In jedem Stapel ist Munition mit einer Nomenklatur und einer Identifikationskarte mit Daten zum Herstellungsdatum anzubringen. Es ist nur dann gestattet, einzelne Kisten und Behälter in der angestellten Charge aufzuteilen und Munition verschiedener Typen in einem Stapel zu stapeln, wenn die vorherige Zugehörigkeit zur Lagercharge nicht verändert wird.

Raketen und Munition müssen bei der Anlieferung so angeordnet sein, dass es möglich ist, ihren technischen Zustand zu kontrollieren, Aufzeichnungen zu führen, weitere Lagergüter zu empfangen und auszugeben. In den Lagern mit Raketen und Munition müssen an jeder Tür die Arbeitsgänge erläutert und zum Ausgang hin farblich gekennzeichnet sein. Diese Kontrollflure haben mindestens 1,5 m breit, in der Mitte des Lagerhauses oder entlang einer der Wände des Lagerobjektes angeordnet zu sein. Für Flurabschnitte in denen gesonderte Arbeiten notwendig werden oder Technik abgestellt ist, gelten besondere Flurbreiten. Raketen und/oder Munition sollten in ihrer normalen Transportverpackungen aufbewahrt werden. Die Kennzeichnung auf den Behältern muss den Daten auf der Munition und/oder den darin platzierten Raketen entsprechen. Das gleiche gilt für den Transportbegleitnachweis. Kisten mit Raketen und Munition werden mit den Deckeln nach oben gestapelt und in Richtung der Gänge markiert. Stapel werden auf antiseptischen Standard-Holzgitterauskleidungen mit den Maßen 30-75x27x27 cm oder 30-75x18x18 cm gestapelt, die hauptsächlich für den Einsatz in offenen Bereichen bzw. in Lagern vorgesehen sind. Munitionsbehälter, die länger als 2,5 m sind, werden auf den vorhandenen, umlaufenden Leisten der Kisten gestapelt - zwei unter den Auskleidungspositionen und eine in der Mitte. Die Pads unter den Stapeln sind in einer Richtung gestapelt, normalerweise über das Lagerhaus in Richtung der Lüftungsklappen und im offenen Bereich in Richtung der vorherrschenden Winde. Stapel von Raketen und Munition sind so gestapelt, dass sie standtechnisch stabil sind. Bei einer Stapelhöhe von mehr als 1,5 m wird ein Munitionsbehälter mit Schienen oder Fangeisen, auf halber Höhe oder an zwei Stellen auf 1/3 und 2/3 der Stapelhöhe befestigt. Munition in zylindrischen Behältern, die in Reihen gestapelt werden soll, wird aus Stabilitätsgründen durch ist eine Reihe Holzstreifen, mit einer Stärke von mindestens 2,5 cm getrennt. Die Enden der Streifen sind durch Lamellen verbunden, die gleichzeitig als Begrenzung für die äußeren Munitionsreihen dienen. Die Höhe der Stapel mit Raketen und Munition sollte den für diese Art von Raketen und Munition festgelegten Wert nicht überschreiten und eine zulässige Belastung pro Quadratmeter Lagerfläche bieten, die die im Lagerpass angegebene nicht überschreitet. Um einen Luftaustausch bei der Lagerung, zwischen den oberen Stapelreihen und der Decke (Dach) zu gewährleisten, muss ein Freiraum von mindestens 0,6m vorhanden sein. Die Stapelhöhe von Stapeln mit Raketen und Munition, einschließlich der Höhe der Auskleidungen, sollte den Vorgaben für das konkrete Lagergebäude nicht überschreiten.

Eine hohe Einsatzbereitschaft zum Empfang und zur Ausgabe von Munition wird erreicht durch:

  • Lagerung von Munition und ihren Elementen nur in reiner Liefercharge
  • rationelle Verteilung von stationärer Munition (in Stapeln gemäß Nomenklaturen, Bezeichnung, Empfänger) und auf mobilen Fahrzeugen
  • Mechanisierung der Transporte, Stapel- und Ausgabeprozesse
  • Vorhandensein und Instandhaltung von Zufahrtsstraßen
  • klare qualitative und quantitative Nachweisführung der Bestände

Lagereinrichtungen können mit Hebezeugen, Belüftung, explosionsgeschützter Beleuchtung und manchmal auch mit Schienen im Innenbereich, ausgestattet werden. Lagereinrichtungen müssen ständig in gutem Zustand gehalten und rechtzeitig gewartet und überholt werden. Munitionslager sind mit Doppelflügeltüren mit zuverlässigen, manipulationsgeschützten Schlössern auszustatten.

Eine zuverlässige Sicherheit der Kampfeigenschaften von Munition wird erreicht durch:

  • Schutz der Munition vor den Auswirkungen von Feuchtigkeit und Sonneneinstrahlung
  • streng reguliertes Verfahren für technische Inspektionen, Kontrollen und Tests
  • angemessenes System zur Belüftung und Wärmehaltung in den Lagergebäuden
  • Durchführung verschiedener Arten der Munitionswartung während der Lagerung

Hohe Sicherheitsmaßnahmen sind notwendig:

  • Einhaltung der Regeln für die gemeinsame Lagerung, in Abhängigkeit von Explosionsgefahr, Brandgefahr, Blitzschutz
  • Einhaltung der Normen für Stapelhöhe, Stapelbreite und Lagermenge am konkreten Lagerstapel in der Halle oder im Lagerbunker
  • Platzierung von Lagergut im sicheren Abstand zueinander und von anderen Gegenständen, unter Berücksichtigung der Lagermenge und Gefährdungsstufe
  • Verhinderung der gemeinsamen Lagerung von nutzbarer und unbrauchbarer Munition
  • die Beachtung der Besonderheiten bei der Lagerung von Spezialmunition und Munition des RWD
  • Einhaltung der allgemeinen Sicherheitsvorschriften beim Arbeiten an Munition

Zuverlässiger Schutz und Möglichkeiten der Verteidigung der Anlagen und Objekte wird sichergestellt durch:

  • Zäune, Wachen, Beobachtungspunkte, Hundelaufanlagen, technische Sicherheitssysteme
  • Brandschutzstreifen (Sichtfeld der Beobachtung), Kontrollwege und Kontrollstreifen (unbefugte Begehung geebneter Wege, Ausleuchtung bei Dämmerung)
  • Umwallung von Gebäuden/Hallen oder deren Übererdung/Umwallung zum Schutz vor Waffeneinwirkung (Druckwelle oder Splitterwirkung beim Einsatz von Massenvernichtungswaffen, chemischen Kampfstoffen oder biologischen Kampfmitteln)

Um die Lagerobjekte herum sind Laufzonen, Kanalisationsanlagen- und Drainagen für die Wasserableitung bei Regen oder hohem Grundwasserspiegel zu errichten. Jeder Eingang zum Lager sollte gedeckte Bereiche mit Hängen oder Wallartigen Anschüttungen haben. Um jedes Lagerhaus herum sollte Gras in einem Abstand von 1-1,5m von den Wänden und in einem Abstand von 20 cm Heidekraut, abgefallenen Blätter, Nadeln und Äste entfernt werden. Bäume werden bis zu einer Höhe von mindestens 2m von Ästen befreit. Der Sicherheitsstreifen zu anderen sicherheitsrelevanten Anlagen beträgt bis zu 50m. Erhalten Lagerhallen und Lagerhäusern Fenster für Tageslicht, müssen diese vergittert sein. Die Glasscheiben müssen aber gegen Einsicht mit weißer Farbe oder Kreidelösung gestrichen sein. Alle Türen müssen ein zweites Metallgitter zum Verschluss haben, Luken sind von innen zu sichern. Ist in den Lagerbauten eine Selbstbelüftung durch Wärmekonvektion vorhanden, müssen Lüftungslöcher und Lüftungsluken im Boden ebenfalls innen gesichert sein. Eine Lagerhalle für 50 Fahrzeuge mit Munition sind Lüftungsluken von 8-10m² in der Gesamtfläche ausreichend.

Alle Lager müssen umwallt sein, Zuwegungen müssen vorhanden sein und gemäß den speziellen Anforderungen mit spezialisierter Feuerlösch-, Kommunikations-, Signaltechnik ausgestattet sein. Blitzschutzanlagen haben in einem genormten Abstand zwischen den Hallen und Bunkern, wie auch an den Ladezonen, Ent- und Beladepunkten vorhanden zu sein und verfügen über eine Dreipunkterdung und einen Warnhinweis für die Gefahren für Personen bei Überspannung durch Schrittbewegungen bei Annäherung unter 3m, bei Gewitterlastigen Wetter.

Geheimhaltung und Tarnung der Objekte und Anlagen:

  • Zutritt nur für ausgewähltes Personal
  • Versuch der gedeckten Platzierung der Anlagen, unter verschiedenen Bedingungen (TR und OTR und Munition) und Tarnung vor optischer Aufklärungsmöglichkeit durch Satellitentechnik

 

Die Munitionslagerung in Arsenalen (Basen) ist, auf „gängige“ Munitionsarten bezogen, als Komplettpaket organisiert. Die Konfiguration der Objekte bestimmte den Grad der Bereithaltung zur Ausgabe der Kampfsätze. Die Verantwortlichkeiten für die Vollständigkeit und ordnungsgemäße Realisierung aller Lagerprozesse in der Basis oder im Arsenal teilen sich unter dem Leiter und dessen Stellvertreter für Lagerung- und Lagersicherstellung und der Leiter Nachweis- und Betriebsabteilung auf.

Bei Zuführung einzelner Munitionschargen sollte deren Lagerung und Nachweis, im Bestand der gleichen Charge und voll umfänglich, im gleichen Lagergebäude erfolgen und dann lagertechnisch erhalten bleiben. Damit ist gewährleistet, dass keine unterschiedlichen Chargen an Lagergut (Herstellungsjahr, Lagerinhalt, Verpackungsgrößen) an die kämpfende Truppe ausgegeben wird. Die Vollständigkeit der Lagerung in der gleichen empfangenen Charge, muss für jedes Lagergebäude beachtet werden. (Damit sollte ausgeschlossen werden, dass defekte Munition oder zeitlich später gesperrte Bestände an die Truppe ausgegeben werden, um Schäden an der Kampftechnik zu vermeiden). Eine Ausnahme erfolgt, wenn Chargen, die zur Reparatur bestimmt sind von anderen Bestandteilen der Charge, die nicht von der Reparatur betroffen sind, in einem anderen Lagerhaus gelagert werden. Hier ist aber sicherzustellen, dass die beiden Bestandteile eindeutig als eine Charge identifiziert werden können, um diese wieder als eine Gesamttranche zusammenzuführen. Die Festlegung welche Lagerbunker diese Sichtinspektionen und Munitionsreparaturen aufnehmen, erfolgt durch den Leiter der Basis unter Berücksichtigung der gleichmäßigen Auslastung der Lagerbunker, Lagerhallen, Ablageplätze, bei gleichzeitiger Einhaltung der Sicherheitsvorschriften.

Die Anzahl der Lagerobjekte in der Basis oder im ML und die örtlichen- und personellen Strukturen werden durch den Lagerumfang und die Art der zu lagernden Munition bestimmt. Einzelne gleichartige oder unterschiedliche Teilbereiche, sind in den ML oder den ML Basen auch einzeln auszuweisen und baulich, organisatorisch und sicherungstechnisch zu trennen. Alle Lagerabteilungen haben sich auch im Bereich der technischen Zone zu befinden. Eine Lagerung von Munition außerhalb der technischen Lagerzonen ist bis auf die Handmunition der Bewachungskräfte verboten. Bei Zuführung von Munition, wie auch bei Abgabe zum Gebrauch, sind die einzelnen Lagerbereiche durch den zuständigen Kommandeur genau zu benennen.
Der Stellvertreter des Leiters der Lagerabteilung (Offiziersplanstelle) kann u.U. auch von zivilen Kräften gestellt werden. Diese bestehen in den Planstellen aus einem Ingenieur der Lagerabteilung, einem Techniker der Lagerabteilung, Produktions- und Hilfsarbeitern, sowie Lagerverwaltern. Die Anzahl der Mitarbeiter in der Lagerabteilung richtet sich nach der Anzahl (Massen) der auszugegebenen und/oder zu wälzenden Munitionsmengen. Bei Begehungen von einzelnen Teilbereichen der Munitionslager, einzelnen Munitionshäusern oder Munitionshäusergruppen, muss der für diesen Teilbereich zuständige Verantwortliche anwesend sein, um seinen Bereich vorzustellen und Munitionsverlusten, durch welche Art auch immer, vorzubeugen.
Entsprechend der Befehlskette in ML oder Basen sollten die einzelnen Munitionshallen, Munitionshäuser, Munitionsbunker oder Teilbereiche von diesen, geplant begangen und inspiziert werden.

Turnusbegehungen:

  • Verantwortlicher für ein oder mehrere Lagerhallen, Bunker, Teilabschnitte - alle 2 Tage
  • Verantwortlicher für ganze Lagerabschnitte – mind. 1x pro Woche
  • zuständiger Ingenieur der Lagerabteilung – mind. 1x im Monat
  • Stellvertreter für Lagerung im ML oder der Basis – mind. 1x im Quartal
  • Chef des ML, Chef der Basis oder Chef der Verwaltung für Lagerfragen – mind. 1x im halben Jahr

Lagerung und Lagerbedingungen für die Lagerung von Munition der Artillerie 

Munition wird meist, wenn keine besonderen Ansprüche an die Munitionsfüllungen bestehen, in ungeheizten Lagerräumen, Lagerhallen oder Lagerbunkern gelagert.

Zur Anwendung kommen: 

  • überirdische Lagerhallen, Lagerbauten und Lagerbunker, bei denen die Grundplatte der Bauten ebenerdig ist
  • Lagerhallen, Lagerbauten und Lagerbunker die halbversenkt im Boden stehen, durch entsprechend abgesenkter Zu- und Auffahrten erreichbar sind und entweder umwallt oder erdüberdeckt sind
  • Lagerhallen, Lagerbauten und Lagerbunker die vollständig erdüberdeckt oder vollständig unterirdisch errichtet worden sind

Die Bodenplatten

Bodenplatten werden nach Standardausführungen gegossen oder zementiert und zeichnen sich durch hohe Lastaufnahmemöglichkeiten pro m² aus. Die Größe der Umbauung der Lager kann verschiedene Anzahlen von Fahrzeugen, bis zu 50 Stück in einer Halle, oder einem erdüberdeckten Lagerbau betragen. Die Anzahl unterzustellender Fahrzeuge im zu errichtenden Lagerbau muss den Projektanten bekannt sein, weil die geforderten Sicherheitsabstände der Fahrzeuge zueinander, in Reihe stehend, zu den Rückwänden, zu den Seitenwänden und zur Dachkonstruktion betreffend eingehalten werden müssen. Spezielle Bodenbeläge bei Hallen mit Langzeitlagerfunktion und bereits verlasteten Munitionsvorräten, können die Wärmeisolation nach unten verbessern, die Griffigkeit des Bodens wird verbessert, wenn die Bodenflächen gestrichen und angesandet werden. Ebenerdige Hallenanlagen sind kostengünstig als überdeckte, halbüberdeckte oder umwallte Anlagenkomplexe zu errichten und erlauben einen guten Ansatz der Logistik, wie auch der einfachen Transportbewegung. In Bezug auf die Sicherheit sind diese Hallen allen anderen Lagerlösungen erheblich unterlegen, auch im Brandfall, bei Waffenwirkung, Blitzeinschlag oder Elementarereignissen. Unterirdische, wie auch erdüberdeckte Anlagenkomplexe können die Sicherheitsabstände durch den Versatz der Bauwerke, auch in Bezug auf die Sicherheitsabstände der Bauwerke untereinander, durch ihre Bauart, massiv verringern helfen. Rein unterirdische Lagerbauten haben als Hauptnachteil die hohen Baukosten, die 6-8 Mal höher liegen als bei ebenerdigen Anlagen und sie erfordern auch eine spezielle Lagertransportlogistik mit Aufzügen oder flachen Rampen zum Bodenniveau. Halbunterirdische Lagereinrichtungen nehmen aufgrund ihrer Eigenschaften eine Zwischenposition zwischen ebenerdigen Lageranlagen und reinen Untergrundkomplexen ein. In jüngster Zeit haben sich Bogensegmentanlagen aus Betonfertigteilen oder Betonblöcken stark verbreitet.

In einem typisierten Munitionslagergebäude bestehen die Vorgaben der Lagermengen für:

  • rauchfreies Schießpulver in Standardbehältern oder als Teil von anderen Lagermengen - nicht mehr als 500 Tonnen
  • normales Schießpulver und Gegenstände davon, ohne Anrechnung der Standardbehälter - nicht mehr als 100 Tonnen
  • pyrotechnische Produkte (mit Ausnahme von Produkten, die nur Rauchpulver ohne Initiationsmittel enthalten) - nicht mehr als 250 Tonnen
  • BB ohne Granaten und in Granaten sowie Sprengstoff und Schießpulver in Schüssen - nicht mehr als 240 Tonnen TNT. (BB= zündkräftige Mittel, wie Zünder etc.)

 

Bei der Bestimmung der maximalen Lagermenge eines Lagers für Raketen und Munition, sollte die Hälfte der Masse ihrer Treibladung (Pulver) berücksichtigt werden. Bei der Lagerung von Raketen und Munition in einem Lager, in getrennten Abschnitten, müssen die Anforderungen für die gemeinsame Lagerung von Raketen und Munition, auch in der Lagermasse, beachtet werden.

Merkmale der Lagerung verschiedener Munitionstypen

nicht zündkräftiges Schießpulver und allgemeine Ladungen ohne Zünder werden in deckenlosen Lagern in versiegelten Behältern aufbewahrt. Lagerräume für die Lagerung von zündkräftigem Schießpulver, sind mit Gestellen ausgestattet. Alle Teile der Regale werden ohne Verwendung von Nägeln und Befestigungselementen aus Stahlelementen mit Spikes zusammengehalten. In diesen Lagern sind die Böden in den Arbeitsgängen normalerweise mit Gummimatten bedeckt, die eine Zündfunkenübertragung minimieren. Ein Betreten dieser Bereich ist nur mit Gummischuhen oder Stiefeln gestattet. Munition kleineren Kalibers sollte nur in Lagerräumen aus Ziegeln oder Stahlbeton gelagert werden. Tore, Türen, Fenster und Luken von Gewölben sind mit Einbruchalarmanlagen ausgestattet, die teilweise zum DH der Wache signaltechnisch aufgeschaltet sind.

Lagereinrichtungen mit Schützenmunition befinden sich im technischen Bereich des Lagers, getrennt von Lagereinrichtungen mit anderer Munition. Jedes Lagerhaus oder jeder Lagerbereich für Schützenmunition, ist mit zwei Reihen Drahtzäunen ausgestattet. Die erste Reihe ist in einem Abstand von mindestens 2m vom Wall oder anderen Schutzeinrichtungen an der Außenseite des Lagers und die zweite Reihe in einem Abstand von 3m von der ersten Reihe installiert. Im Drahtzaun ist die erforderliche Anzahl von Toren angeordnet. Türen und Tore von Lagereinrichtungen mit Schützenmunition werden mit Petschaften oder Hartsiegel des Lagerverantwortlichen und des Chefs (stellvertretenden Chefs) der Lagerabteilung verschlossen und versiegelt. Das Öffnen und Schließen von Lagereinrichtungen für die angegebenen Personen sind nur gemeinsam möglich. Die Tore des Drahtzauns sind verschlossen und mit den Siegeln derselben Personen zu versehen. Damit ist das 4-Augenprinzip gewährleistet.

Zusätzlich sind die Lagerobjekte mit Scheinwerfern, Lichttrassen und akustischen Alarmen ausgestattet, die bei geöffneten Türen (Toren) ausgelöst werden und keine Abschaltvorrichtung zum Ausschalten des Signals durch Unbefugte, haben.

Organisation der vorübergehenden und/oder der langfristigen Lagerung von Munition im offenen Umfeld

Die Ablage und Lagerung von Munition im Freigelände ist nur bei einem Mangel an anderweitigen Lagermöglichkeiten zulässig. Kurzfristig dürfen unter bestimmten Bedingungen dort gelagert werden:

  • Rauch, Rauchlose, Brandfähige Munition, Granaten und Minen mit Phosphorfüllung oder mit Strom erzeugenden Bauteilen
  • Munitionsproben
  • reaktive Panzerabwehrgranaten (zb RPG-18)
  • Schützenwaffenmunition
  • Sicherungen, Zündmittel
  • Schießpulver und Artikel davon
  • Sprengstoffe ohne Granaten und Produkte von ihnen
  • pyrotechnische Produkte, Initiationsmittel (zb Knallkörper)

Die Wahl des Standortes für die ungeschützte Lagerung (in einer Senke, umwallt, etc.) im Lagerbereich des technischen Gebiets und seine Ausrichtung im Gelände, sollte jeweils im Abgleich mit den Richtungen anderer Lagereinrichtungen, dem Straßennetz und dem konkreten Gelände entschieden werden. Die Abmessungen der offenen Fläche werden durch das ausgewählte Stapelschema und die Munitionsmenge bestimmt. Die Wahl der Lagerstandorte werden durch viele zusätzliche Kriterien bestimmt, wie zb. Bereiche mit natürlicher Tarnung (Wald), unmittelbare Nähe zu Zufahrtsstraßen, Stromquellen und Wasserversorgung. Die Lagerbereiche (Gebäude) stehen mit der kurzen Seitenwand in Richtung der vorherrschenden Winde.

Offene Bereiche müssen folgende Anforderungen erfüllen:

  • Standort mit leichter allgemeinen Neigung (2 ... 3% der natürlichen Bodenneigung)
  • das Oberflächenniveau über dem Grundwasserspiegel beträgt mindestens 0,5 m
  • die Lagerflächen sollten rechteckig sein
  • umlaufende Entwässerungsgräben müssen angelegt sein
  • Normative im Stapelbereich (Lagerung) von Munition: Länge 17,5m; - Breite 7,2 m; - Höhe 3,5 m

  

An einer Stelle dürfen nicht mehr als 10 Munitionswagen oder Stapel mit Munition gelagert werden. In diesem Fall sollten sich die Stapel in einem Abstand von mindestens 5 bis 10 m voneinander befinden. Bei der Lagerung von Pioniermunition sind die Regeln für die gemeinsame Lagerung zu beachten. Munition gestapelt in Standardauskleidungen von 27x27 cm. In den äußeren Reihen der Stapel werden Behälter mit der Markierung nach innen abgelegt (mit Ausnahme von einer oder zwei oberen Reihen), um ihn vor den Auswirkungen von Niederschlag und Sonneneinstrahlung zu schützen. Stapel von Kisten werden streng vertikal (entlang einer Lotlinie) platziert und durch Verbinder oder Stapelband miteinander befestigt.

Eine intensive Belüftung von Stapeln mit Munition im offenen Bereich gewährleistet folgendes:

  • auf der Höhe der fünften - sechsten Kistenebene, sind über die gesamte Länge des Stapels, Stangen zu legen, um zusätzliche Belüftungsbedingungen zu schaffen
  • alle 6,0 - 8,0 m der Stapellänge werden über die gesamte Länge des Stapels Lücken von 25 - 30 cm gelassen

Die maximal zulässige Lagermengen für Freiflächen betragen:

  • 240 Tonnen für Sprengstoffe in der Zusammensetzung von Munition und ihren Bestandteilen
  • 500 Tonnen Schießpulver, wenn das Schießpulver in Munition vorhanden ist, die keinen zündkräftigen Mittel enthält (Granaten in inerter Ausrüstung mit panzerbrechenden Projektilen, leere Schüsse)
  • bei der Bestimmung der maximal zulässigen Beladungsrate der Sprengstoffe für Munition sollte die Hälfte der Pulvermasse der Treibladung berücksichtigt werden
  • Munitionsbehälter werden geschützt vor Niederschlag und Sonneneinstrahlung in getrennten offenen Bereichen, in der Nähe von Lagereinrichtungen in einer Entfernung von mindestens 50m gelagert. Diese Bereiche dürfen nicht erdumwallt sein [1]

Stand: Mai 2020


(Quelle: [1] Министерство обороны СССР-Руководство по эксплуатации ракетно-артиллерийского вооружения-Хранение ракетно-артиллерийского вооружения и боеприпасов в войсках (МОСКВА 1978), Übersetzung/Beratung: P. Rentsch, Formulierung: Heimatgalerie)