Die Historie der Militärverbindungsmissionen war eng mit der Geschichte der DDR, der Warschauer Vertragsstaaten und der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland verbunden ...

Nach Einsicht unzähliger Akten des MfS lässt sich einleitend sagen, dass die Arbeit der MVM im Wesentlichen die Maßnahmen und Handlungen der Hauptabteilung II/Spionageabwehr (HA II) des MfS bestimmten. Nachfolgende Erläuterungen, Beschreibungen und Hintergründe beruhen größtenteils aus der Akteneinsicht des MfS beim BStU. Einleitend zur Thematik soll der Überblick über die Rechte und Pflichten der MVM-Angehörigen stehen. Auf den folgenden Seiten werden zunächst nur die Sichtweisen und Handlungsansätze des MfS Betrachtung und Erläuterung finden. Die Darstellung der Aufgaben und Schilderung der Arbeitsweisen der MVM-Angehörigen werde ich ggf. später aufzeigen. Diese Thematik auch nur ansatzweise gründlich und detailliert aufzuarbeiten bindend einen enormen Zeitaufwand. Bis dahin sei bitte auf die bekannten Archive (BStU, BA, BLHA) und/oder auf die zahlreiche Literatur (zb „Lizensierte Spionage/S. Streckel) verwiesen. Weitere sehr interessante Literatur hierzu: "Two Men and Their Missions" (P. Williams), "A Watchful Eye Behind The Iron Curtain" (A. Vodopyanov) oder als besondere Empfehlung der Film "Keep the Cold War Cold" (Trailer) ... 

Die Historie der Militärverbindungsmissionen war eng mit der Geschichte der DDR, der Warschauer Vertragsstaaten und der Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in Deutschland verbunden ...

Nach Einsicht unzähliger Akten des MfS lässt sich einleitend sagen, dass die Arbeit der MVM im Wesentlichen die Maßnahmen und Handlungen der Hauptabteilung II/Spionageabwehr (HA II) des MfS bestimmten. Nachfolgende Erläuterungen, Beschreibungen und Hintergründe beruhen größtenteils aus der Akteneinsicht des MfS beim BStU. Einleitend zur Thematik soll der Überblick über die Rechte und Pflichten der MVM-Angehörigen stehen. Auf den folgenden Seiten werden zunächst nur die Sichtweisen und Handlungsansätze des MfS Betrachtung und Erläuterung finden. Die Darstellung der Aufgaben und Schilderung der Arbeitsweisen der MVM-Angehörigen werde ich ggf. später aufzeigen. Diese Thematik auch nur ansatzweise gründlich und detailliert aufzuarbeiten bindend einen enormen Zeitaufwand. Bis dahin sei bitte auf die bekannten Archive (BStU, BA, BLHA) und/oder auf die zahlreiche Literatur (zb „Lizensierte Spionage/S. Streckel) verwiesen. Weitere sehr interessante Literatur hierzu: "Two Men and Their Missions" (P. Williams), "A Watchful Eye Behind The Iron Curtain" (A. Vodopyanov) oder als besondere Empfehlung der Film "Keep the Cold War Cold" (Trailer) ... 

Rechte und Pflichten

Zum Aufenthalt der Angehörigen der Militärverbindungsmission (MVM) auf dem Territorium der DDR und zu den auf zweiseitigen Vereinbarungen basierenden Rechten und Pflichten der MVM

USMLM - United States Military Liaison Mission
BRIXMIS - British Commanders'-in-Chief Mission
MMFL - La Mission Militaire Francaise de Liaison
SMM - Советские военные миссии связи (SMM BAOR [brit. Zone/SOXMIS], SMM USAREUR [amerik. Zone], MMS CCFA [franz. Zone/Mission militaire sovietique]) 
 
Den Angehörigen der MVM ist gestattet:

- sich in Ausübung ihrer Funktion auf dem Territorium der DDR, außer denen für sie ständig oder zeitweilig gesperrten Gebieten zu bewegen
- Hotels, gastronomische Einrichtungen, Geschäfte und Tankstellen in Anspruch zu nehmen
- Sport und Kulturveranstaltungen zu besuchen
- das öffentliche Fernsprechnetz zu benutzen
- in Währung der DDR zu bezahlen
- ihre Ehefrauen und Kinder (bis zum 16. Lebensjahr) mit akkreditieren zu lassen
- Bürgern ihres Staates, die zum Aufenthalt in der DDR weilen oder im Transitverkehr reisen, Unterstützung zu gewähren
- in ihren Stützpunkten Alliierte zu empfangen

Den Angehörigen der MVM ist nicht gestattet:

- Der Aufenthalt in ständigen und zeitweiligen Sperrgebieten
- Zufahrten zu militärischen, ökonomischen und politischen Objekten und Einrichtungen, die durch MVM-Verbotsschilder gekennzeichnet sind zu befahren
- militärische Kolonnen und Transporte zu begleiten sowie militärische, politische und ökonomische Objekte zu beobachten und zu fotografieren
- Apparate und Geräte zu Aufklärungszwecken zu benutzen
- außerhalb der MVM-Objekte Zivilkleidung zu tragen
- Verkehrs- und Transportmittel zu benutzen, die nicht zum Bestand der MVM gehören bzw. nicht als solche gekennzeichnet sind
- Personen in ihren Kfz mitzunehmen, die nicht im Besitz einer entsprechenden Genehmigung der GSSD sind
- provokatorische Handlungen jeglicher Art gegen die DDR ihrer Bürger, staatlichen Einrichtungen und Symbole durchzuführen
- Handlungen staatsfeindlicher Hetze, wie die Verbreitung von Flugblättern durchzuführen

Die Pflichten der Angehörigen der MVM:

- sich entsprechend den Festlegungen des Oberkommandos der GSSD zu verhalten
- die Gesetze der DDR zu respektieren und die in der DDR geltende StVO einzuhalten
- stets die Uniform ihres Landes mit den Rangabzeichen zu tragen und nur die Dienstfahrzeuge der MVM mit den vorgeschriebenen Kfz-Kennzeichen zu benutzen
- den Forderungen der von den sowjetischen Streitkräften, der NVA und der Deutschen Volkspolizei eingesetzten Regulierungsposten Folge zu leisten [1]

Offizielle Verbotsschilder für Angehörigen der MVM


(Quellen: [1] BStU/MfS/Wachregiment/Nr. 8975; BStU/MfS/HAVIII/Nr. 8497)


In aller Regel hielten sich die drei westlichen Angehörigen der MVM nicht an das geltende Verbot des Betretens oder Befahrens von ausgewiesenen Sperrgebieten in der DDR. Gleiches gilt im Übrigen auch für sowjetische Angehörige ihrer Militärverbindungsmission (SMM) in der Bundesrepublik. Von den sowjetischen Genossen war die pausenlose und massive Überwachung der drei westlichen MVM-Angehörigen durch das Ministerium für Staatssicherheit (überwiegend durch die HA II) nicht immer von Beifall begleitet. Das lag u. a. daran, dass manchmal das Wissen um den Zweck der Erkundungsfahrt wichtiger gewesen wäre, als die Angehörigen der MVM vor dem eigentlichen Ziel "zu stellen". Die Erkenntnis zu haben, was "denen" wichtig ist/ war, hatte bei den Mitarbeitern der HA II anscheinend nicht oberste Priorität. Häufige Missverständnisse und unklare Absprache über den Einsatz von Inoffiziellen Mitarbeitern beider Dienste (MfS und KfS) in den Stützpunkten der westlichen MVM, die eindeutige Beschilderung dieser und die Handlungsvarianten für die Volkspolizei bei der Kontrolle von Personen ohne eindeutig sichtbare MVM Identität führte ebenso zu Spannungen und bedurfte ständiger Konsultationen. 

Damit die "Blockierungsgruppe" des MfS dennoch genau wussten, wie sie im Fall des Festsetzens von Angehörigen der MVM zu reagieren haben, gab es zweifelsfreie "Handlungsvarianten" und kleine Klappkarten mit den Kfz-Identifikationstafeln der westl. MVM. Nur den sowjetischen Genossen als ebenfalls akkreditierte Nation war die direkte Festnahme und der händische Kontakt mit den Angehörigen der westl. MVM und ihren Fahrzeugen gestattet. Die Mitarbeiter und Genossen des MfS und der NVA durften lediglich Sperren, Blockieren und somit die MVM an der Weiterfahrt hindern. Nach dem Blockieren/Festsetzten mussten unverzüglich die sowjetischen Militärs zum Ereignisort bestellt werden. Diese kamen immer aus dem für den Ereignisort zuständigen Miltärkommandanturen und waren Fremdsprachen und im Umgang bzw in der Handlungsfolge geschult. 
Der Grund dieser Handlungen lag im Abkommen der 4 Alliierten und dem Kontrollmechanismus in den Okkupationszonen Deutschlands begründet. Nach Aussagen einiger Angehöriger der westlichen MVM verabschiedete man sich nach der "Übergabe" am Ereignisort durch das MfS gegenseitig meist mit Handschlag und jeder ging wieder seiner Wege, man kannte sich eben.


Nachfolgend ein Blick auf die Maßgaben zu den "Aufgaben am Ereignisort", den "Handlungsvarianten mit den MVM" und eine folierte Karte mit der Kurzfassung im Umgang mit den Angehörigen der drei westlichen MVM.

Die Ergebnisse jeder dieser Fahrten der MVM wurden jährlich in eigenen Berichten zusammenfasst. Diese Berichte sind mit etwas Recherche auch im Internet zu finden. Zumindest für die USMLM. [2]

(Quellen: [2] BStU, Außenstelle Neubrandenburg, BV Neubrandenburg, KD Templin, Nr. 5) 


Letztendlich bleibt noch der Blick auf die Abkommen zwischen den sowjetischen Oberkommandierenden und den drei westlichen Oberkommandierenden in Bezug auf die Schaffung der Militärverbindungsmissionen. [3]

  

(Quellen: [3] BStU, MfS, ZAIG, 31146 / https://www.php.isn.ethz.ch/lory1.ethz.ch/collections/colltopic38ca.html?lng=en&id=29401&navinfo=27752 / https://www.php.isn.ethz.ch/lory1.ethz.ch/collections/colltopic1a8b.html?lng=en&id=29844&navinfo=27752) 

Eine sehenswerte Dokumentation zu den Handlungsabläufen und das Zusammenwirken der Abwehrdienste: KEEP THE COLD WAR COLD

Zahlreiche Literatur vermittelt weitere und umfangreichere Zusammenhänge, Hintergründe und Eindrücke über die Arbeitweisen der westlichen Militärverbindungsmissionen.


Major Arthur D. Nicholson

Über den tragischen und unnötigen Tod von Major Arthur D. Nicholson (USMLM) und l'adjudant-chef Philippe Mariotti (MMFL) gibt und gab es verständlicherweise viele verschiedene Darstellungen und Schuldzuweisungen der Ermittlungsbehörden beider Seiten. Mir steht es nicht zu, diese Ereignisse zu werten, denn ich war weder Zeuge und Eingeweihter, noch habe ich uneingeschränkten Zugriff auf alle Archive und somit alle Seiten der Recherche. Mir liegen nur einige zufällige Unterlagen der BStU (Bestände Ministerium für Staatssicherheit) vor. Mit hoher Sicherheit wird es durch diese Behörde und deren HA eine Fülle von Material geben.

Beide Vorfälle hier in neutraler und allumfassender Form abhandeln zu können, bedarf Zeit, ... die momentan fehlt.  

Dennoch möchte ich einige ausgewählte Rechercheergebnisse zum Lesen anbieten, die die Ereignisse und deren Reaktionen beider Seiten bei Techentin am und nach dem 24. März 1985 aufzeigen.

Major Arthur D. Nicholson erlag am 24. März 1985 gegen 15:45 Uhr Ortszeit auf einem sowjetischen Militärgelände bei Ludwigslust/Techentin seiner Schussverletzung, die ihm zuvor durch einen sowjetischen Wachposten beigefügt wurde. Über die wahren Hintergründe sowie Ziele und Ergebnisse dieses Einsatzes gab und gibt es nach wie vor unterschiedliche Darstellungen und Schuldzuweisungen russischer und amerikanischer Seite. Unbestritten gilt jedoch die Tatsache, dass sein Tod unnötig war und hätte verhindert werden können, auch oder besonders mit Verweis auf die gegenseitige Nichtbeachtung von Sperrgebietsgrenzen und ausgeschilderten Zutrittsverboten und deren Bekanntmachung und Einhaltung (fraglich bleibt, ob J. Schatz und A. D. Nicholson mit eindeutigen Karten ausgestattet waren, aus denen die Sperrgebiete eindeutig hervorgehen und/oder, ob sie sich wissentlich oder unwissentlich in einem temporären Sperrgebiet aufhielten) an militärischen Objekten des jeweiligen Gegners (Gegner werden respektiert, Feinde hingegen verachtet). Maj. A. D. Nicholson wurde auf dem Nationalfriedhof in Arlington (Arlington National Cemetry) beigesetzt. Er wurde postum mit dem "Purpel Heart" und "Legion of Merit" ausgezeichnet, zusätzlich wurde er zum Lieutenant Colonel (LTC/Oberstleutnant) ernannt und sein Grabstein entsprechend geändert.

Mit den Geschehnissen um den tragischen Tod von Major Arthur D. Nicholson eng verbunden war auch der Leiter der USMLM (1983-1986) und Freund Roland Lajoie. Als Vietnam-Veteran und Militärattaché in Moskau und Paris leitete er bis 1988 die Arbeit der OSIA (On-Site Inspection Agency), die z.b. auch in die INF-Kontrollaufgaben zur Vernichtung der OTR-22 (9k76 Temp-S), OTR-23 (9k714 Oka) und SS-20 eingebunden war. Er war u .a. Träger der National Intelligence Distinguished Service Medal. Roland Lajoie verstarb mit 87 Jahren am 28. Oktober 2023. 

Die NYTimes (14. November 2023) berichtete über die Arbeit von R. Lajoie  


Interne Kommunikation im MfS zum Vorfall bei Techentin [4], [5], [6]

Bezirksverwaltung Schwerin Hauptverwaltung VIII Sekretariat des Ministers

Am 24. März 2001 wurde in der Nähe des Unglücksortes ein Gedenkstein mit Inschrift aufgestellt. Das Team der Heimatgalerie war zum Todestag im März 2016 und 2017 zur Kondolenz vor Ort. 

Bild 3 -  Schweigeminute am direkten Tatort | Bild 5 - Mr. T. Favia (USMLM Tour NCO Veteran) | Bild 6 - Sperrgebietkarte vom 14. März 1984, rot gerahmt Techentin | Bild 7 - Grabstein "Maj" und postum "LTC" | Bild 8 - Die Studie zum Vorfall 

  

Briefwechsel zwischen
Glenn K. Otis (General, U.S. Army, Commander in Chief)
M. Saizew (Armeegeneral)
C. J. Fiala (Major General, General Staff, Chief of Staff)
G. Kriwoschejew (General-Colonel)
[7]

Ein Kommentar des Deputy Chief of USMLM

Hintergründe und Erklärungen (engl.)

(Quellen: [4] https://www.php.isn.ethz.ch/lory1.ethz.ch/collections/colltopic0265.html?lng=en&id=18655&navinfo=14644 | BArch, MfS, HA IX, Nr. 9864; [5] https://www.php.isn.ethz.ch/lory1.ethz.ch/collections/colltopic0964.html?lng=en&id=18660&navinfo=14644; [6] BArch, MfS, HAVIII, Nr. 5532; [7] https://www.coldwarspies.com/resources/nicholson5.pdf


 
l'adjudant-chef Philippe Mariotti
 
Der beim Blockieren eines Fahrzeugs der französischen MVM (La Mission Militaire Francaise de Liaison) durch ein Lastzug der NVA verusachte schwere Unfall am 22. März 1984, bei dem (Oberstabsfeldwebel) l'adjudant-chef Philippe Mariotti im Raum Halle zu Tode kam, (Gedenkstein) gilt ebenso wie der Vorfall bei Ludwigslust (Major Arthur D. Nicholson) als vermeidbar und völlig unnötig. In wie weit der Inhalt zum Hergang des Unfalls auf der Gedenktafel einer intensiven Recherche entspricht, bleibt offen. Denn die DDR-Staatssicherheit war an diesem Unfall nicht beteiligt, wie Fotos in dieser Darstellung der französischen Seite zeigen. Auch würden in MfS-Internen Berichten eine Zuordnung bzw. der Hinweis zu den ausführenden Diensteinheiten (u.a. Blockierungsgruppen) erfolgen und/oder eine Bericht der zuständigen BVfS Halle an die Diensteinheiten zur Untersuchung des Vorfalls eingefordert werden. Es gibt lediglich eine Untersuchung der BVfS Halle zum Hergang, was mit Bezug auf den Konflikt mit Angehörigen der MVM mit Blick auf die Abkommen zwischen MfS und KfS immer erforderlich ist/war.
 

MfS Interne Kommunikation zum Vorfall bei Kröllwitz (Halle/Saale) [8a], [8b]

HA IX/7 HA VIII

Der Gedenkstein nahe des Unfallortes:

Kulturseite der Stadt Halle

(Quellen: [8a] BArch, MfS, ZAIG, Nr. 11310; BArch, MfS, Sekr Neiber, Nr. 419

Definition Sperrgebiete

Um zunächst etwas Klarheit zu schaffen, was "Sperrgebiete" überhaupt sind (im Sinne der gültigen Verordnungen und Festlegungen), sollte die allgemeine Charakteristik betrachtet werden (in Auszügen aus den "Gemeinsamen Festlegungen zwischen dem MfNV und dem Stab der GSSD zur Realisierung der Sperrgebietsverordnung vom 26.07.1979" vom 15.01.1988)

1) Sperrgebiete sind solche Gebiete, für die das Betreten, Befahren bzw. das Überfliegen sowie die bildliche Darstellung durch Unbefugte untersagt bzw. eingeschränkt ist oder nur mit einer besonderen Erlaubnis gestattet werden kann. [9]


2) Ständige Sperrgebiete sind Festlandsperrgebiete, Seesperrgebiete oder Luftsperrgebiete, die für einen unbefristeten Zeitraum festgelegt werden. Diese Territorien sind auf Grund ihrer Lage oder der sich in ihnen befindlichen militärischen, ökonomischen und politisch bedeutsamen Objekte und Einrichtungen für den Schutz und die Sicherheit der DDR von besonderer Bedeutung.

Sperrgebiete legt der Oberkommandierende (OK) der GSSD fest. Das Befahren und Betreten ist für die Angehörigen der drei westlichen Militärverbindungsmissionen (MVM) grundsätzlich verboten. Ausnahmen kann der OK der GSSD festlegen. Die Chefs der MVM werden durch Übergabe einer Karte mit den eingezeichneten Sperrgebietsgrenzen verbindlich informiert (Karte Stand: 15. Mai 1984). [9], [10]


3) Zeitweilige Sperrgebiete sind Festlandsperrgebiete, Seesperrgebiete oder Luftsperrgebiete, bei denen der Zeitraum der Gültigkeit bereits bei der Einrichtung der Sperrgebiete festgelegt wird, die entsprechenden Einschränkungen nur zeitweilig festgelegt werden oder die entsprechenden Eischränkungen prinzipiell einmalig und innerhalb eines kurzen Zeitraumes wirksam werden. Es sind Gebiete, deren Befahren und Betreten für einen befristeten Zeitraum durch MVM Angehörige verboten ist. Dazu zählen z.B. Gebiete oder Gelände von Manöverhandlungen, Truppenbewegungen und anderen militärisch bedeutsamen Handlungen der sowjetischen Streitkräfte, der NVA und der Armeen anderer Warschauer Vertragstaaten. Ebenso gilt das zeitweilige Verbot für Gebiete oder Gelände politisch bedeutsamer Veranstaltungen die eine umfangreiche politische-operative Sicherheit erfordern.
Die Festlegungen erfolgen im Auftrag des MfS, des MfNV oder des MdI beim OK der GSSD. Eine zusätzliche Beschilderung dieser zeitweiligen Sperrgebiete durch MVM-Verbotsschilder ist nicht notwendig.

Gelände- und Wasserflächen, die der GSSD in Deutschland zur ständigen Nutzung bereitgestellt und als Sperrgebiete festgelegt wurden, werden nur dann mit Verbotsschildern gekennzeichnet, wenn sie nicht eingefriedet oder durch Posten gesichert sind. [10]


Etwa zwischen Mitte und Ende der 1980ziger Jahre (08.12.1988) stellte u.a. das Ministerium für Nationale Verteidigung nun fest, dass es "an militärischen Sperrgebieten zu schwerwiegenden Vorkommnissen kam, in deren Folge die öffentliche Ordnung und Sicherheit ...gefährdet wurden".

Um diesen "Vorkommnissen" entgegenzuwirken, wurde auf Vorschlag des Ministers für Staatssicherheit eine "Arbeitsgruppe Sperrgebiete" (aus Vertretern des MfNV, MfS, MdI und Stab der GSSD) unter der Leitung des Hauptstabes der NVA gebildet. Maßnahmen dieser "AG Sperrgebiete" waren u.a. die Durchsetzung der Sperrgebietsverordnung, die eindeutige und maßgebliche Markierung dieser und vor allem die Erfassung aller genutzten Sperrgebiete durch die GSSD. Dabei hoffte man den zahlreichen "spontanen" Gebieten Herr zu werden. [8], [11]  

 


Gleichzeitig erfolgte der Beschluß des Ministerrates der DDR "...über die Verbesserung der Anwendung des Stationierungsabkommens" über die "Fortführung und Abschluß der Erfassung und protokollarischen Abgrenzung der von den sowjetischen Streitkräften genutzten Liegenschaften [...], Kasernen und Wohnkomplexe sind mindestens augenscheinlich zu erfassen, durch topographische Merkmale zu beschreiben und listenmäßig nachzuweisen".

Am 01.03.1989 erfolgte durch den Ministers des Innern die Weisung zur Durchsetzung dieses Beschlusses an die Vorsitzenden der Räte der Bezirke (RdB). Zur Erfüllung wurden in jedem Bezirk Arbeitsgruppen ("Arbeitsgruppe Sperrgebiete" und "Arbeitsgruppe Flächennutzung") aus Beauftragten des RdB und dem Leiter der territorial zuständigen KETsch (Bau- und Quartiernutzungsorgan) gebildet.

Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen wurden auf topographischen Karten 1:25 000 (für Städte 1:10 000) dargestellt und zusammengefasst (mit Unterschrift und Siegel verbrieft). Gesondert erfasst werden sollten auch "...Liegenschaften die über die protokollarische Abgrenzung hinausgehen und unrechtmäßig genutzt werden" . [12], [13]

Da viele Berichte kein Datum tragen, kann ich abschließend nur erkären, dass es zwischen den Planungen zur Umsetzung (auch die Terminierung betreffend) und Darstellung, und dem praktischen Ergebnis einige Unterschiede gab. Letztendlich erfolgte die Darstellung und Abgrenzung der genutzten Liegenschaften auf topographischen Karten 1:25.000 und die Beglaubigung (mit Unterschrift und Siegel) wurde auch nicht auf der Rückseite der Karten aufgeklebt (wie in der "Anleitung für die Arbeit der 'Arbeitsgruppe Sperrgebiete' des Bezirks" gefordert). Zumindest nicht bei den mir vorliegenden Karten der Garnison Vogelsang. 
Terminstellung zur Beendigung bzw. Übergabe des Kartenkatalogs mit den ständig genutzten Flächen (zeitweilige wurden nicht erfasst, Übernahme der Sperrgebietsflächen und Erfassung der Kasernen- und Wohnkomplexe als Flurstücke) der GSSD/WGS war Ende III. Quartal 1990 (30.09.1990). [12]

Stand: Februar 2021

 

(Quellen: [8] BArch, MfS, ZAIG, Nr. 31152, Nr. 31146; BArch, MfS, HAVIII, Nr. 8497; [9] BArch, MfS, Wachregiment, Nr. 8975; BArch, MfS, HAVIII, Nr. 8497; [10] BArch, MfS, Außenstelle Neubrandenburg, BV Neubrandenburg, KD Templin, Nr. 5; [11] BArch, DN1/130050; [12] BLHA; [13] BArch, DN1/130052a; [13] BArch, DC20/5414