Die "Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland" (GSSD)
Der Sieg des Bolschewismus im Jahre 1922 war die Geburtsstunde der "Рабоче-крестьянская Красная Армия (РККА)", der "Roten Armee". Ein Jahr nach dem Ende des 2. Weltkrieges erfolgte eine Strukturveränderung und die Umbenennung der "Roten Armee". Am 26. Februar 1946 wurde aus der "Roten Armee" und der "sowjetischen Marine" die "Советская Армия (СА)", die "sowjetischen Streitkräfte". Ihr Anfangsbestand an Angehörigen im Jahre 1946 von 11.300.000 Soldaten, verringerte sich bis 1948 auf 2.700.000 Mann.
Rückblick:
Nach dem 09. Juni 1945 wurden verschiedene Truppenteile, Einheiten, Verbände und Armeen aus den Beständen der 1. und 2. Belorussischen Front, sowie der 1. Ukrainischen Front herausgelöst und bildeten die personelle und technische Grundlage eines militärischen Besatzungsteils, der sich "Gruppe der sowjetischen Besatzungsstreitkräfte" (GSBStD / ГСОВГ) nannte. Die Leitung der Gruppe der sowjetischen Besatzungstruppen in Deutschland und der Posten des Chefs der Sowjetischen Militäradministration in Deutschland (SMAD) lag in den Händen einer Person (Marschall Schukow), dies führte zu komplizierten Abhängigkeiten und sorgte für einige Probleme.
Nie zuvor war es in der Geschichte vorgekommen, dass ein kapitulierendes Staatsgebilde von vier Siegermächten besetzt und der Wiederaufbau des stark zerstörten Landes im Rahmen einer Besatzung erfolgen sollte. Bis 1946 hatte die Verwaltung der GSBStD Ihren Sitz im früheren Gebäude der Reichsverwaltung des DRK in Potsdam-Babelsberg. Im Jahre 1946 wurde der Umzug nach Wünsdorf vollzogen. Andere zentrale Einrichtungen der Besatzungsgruppe (später GSSD), verblieben hingegen in Potsdam.
Bereits in den ersten Nachkriegsjahren reduzierten die hier in Ostdeutschland stationierten Landstreitkräfte der GSBStD, zum Beispiel durch den Abzug der 5. Stoßarmee (Olympisches Dorf) und der 47. Armee (Woltersdorf) ihr Truppenstärke. Es verblieben vorerst 6 Armeen der Landstreitkräfte und eine Luftarmee in Ostdeutschland stationiert. Eine weitere Reduzierung erfolgte 1957 durch den Abzug der 18. Armee aus Forst Zinna. Nicht vergessen werden darf in diesem Zusammenhang die Rückgabe der Souveränität an Österreich und der Abzug der Truppen aus Österreich.
Protokoll über die Besatzungszonen und die Verwaltung von Groß-Berlin (13. August 1945)
Potsdamer Abkommen vom 02. August 1945
Auch die DDR wurde verpflichtet, an die UdSSR Reparationsleistungen, in Folge der Kriegsschäden abzuführen. Dies erfolgte zum Größteil in Form von Sachleistungen/Werten aus VEB Betrieben oder aber auch mit, durch SMAD Befehl gegründete, SAG bzw. SDAG Unternehmen. Unkommentiert eingefügt, der "Erfüllungsstand des Reparationsplanes 1949 - Allgemeine Aufstellung für die DDR"
Am 25.03.1954 wurde durch die Regierung der UdSSR einseitig in einer diplomatischen Note, die volle Souveränität der DDR erklärt. Wichtigster Inhalt dieser Erklärung (neben weiteren Punkten) war:
Die Umbenennung der GSBStD in GSSD erfolgte einen Tag später. Die letzte Entscheidung der sowjetischen Kontrollkommission (SKK) war die Trennung von Besatzungstruppen (militärischer Teil) und Verwaltung.
Der am 20.09.1955 geschlossene Staatsvertrag zwischen der UdSSR und der DDR schrieb weitere Fragen und Regelungen, betreffend den Gesamtkomplex der Anwesenheit sowjetischer Streitkräfte in der DDR, fest. Er besiegelte gleichzeitig das Ende der Besatzungszeit mit Besatzungsrecht. Denn im Artikel 1 heisst es "die Souveränität gegenseitig geachtet und die Nichteinmischung in innere Angelegenheiten". Mit dieser neuen rechtlichen Grundlage war die GSSD keine Besatzungsmacht mehr.
Gefestigt wurde dieser neue Status u.a. mit Übergabe der Sicherung der Staatsgrenze der DDR an die Grenztruppen der DDR im Jahre 1957. 1957 folgte der "Vertrag über zeitweilige Stationierung sowjetischer Streitkräfte in der DDR" (12.03.1957). Dieser Vertrag schuf eine neue rechtliche Grundlage, aber auch neue Verpflichtungen und Abhängigkeiten, die die DDR noch viele Jahre ihres Bestehens politisch, wirtschaftlich und militärisch begleiten sollten.
In der Tageszeitung "Neues Deutschland" vom 14.03.1957 wurde dieser Vertrag in Auszügen abgedruckt.
Die wichtigste und zugleich belastenste Vertragsregelung aus dem Jahre 1957 war, dass die DDR prozentual oder komplett für die Baukosten der sowjetischen Einrichtungen aufkommen musste.
Jedoch lassen sich sämtliche Baukosten und Leistungen nicht pauschal bewerten, denn jede oder viele Bauvorhaben sind einzeln zu bewerten. Denn es gab durchaus für einzelne Bauvorhaben auch gesonderte Abkommen. Dies betraf z.B. die Frontbasen (Lychen und Stolzenhain), hier erfolgte der Rohbau der gesamten Kaserne und der Lagerbunker. Die Spezialausrüstung kam jedoch aus der UdSSR und wurde von sowjetischen Spezialisten selbst eingebaut. In dieser Bauphase (Finale Fertigstellung der Lagerbunker) waren die Bautrupps der NVA längst abgezogen.
Bei den Basen der OTR-22 (z.B. Wokuhl) musste auf Grund der Vornstationierung und dem Faktor ZEIT, Baumaterial und Bauleistungen von Seiten der DDR bereitgestellt und erbracht werden. Aufgrund der Entfernung und der eiligen Vornstationierung (diese wurde notwendig, da sich die Vorwarnzeit durch die Stationierung der Marschflugkörper und der Pershing II auf 2 Minuten verkürzte) musste so gehandelt werden.
Bei Objekten oder Bauten die die GSSD für eigene Zwecke baute, wurden nur Baumaterialien und Leistungen für Bauten der Versorgung (Heizhäuser, Trafostationen, Strassen und Anbindungen der Post) von der DDR bereitgestellt, da diese Bauten der Versorgung meist in DDR eigene Anlagen übergingen.
Darüber hinaus regelte ein weiteres Abkommen welcher Nutzer in den jeweiligen Objekten welche Kosten zu tragen hatte, wenn Objekte im Rahmen des Warschauer Vertrages genutzt wurden. Immer ausgehend vom Nutzungsanteil der späteren "Bewohner".
Schließlich diente noch die eigens für die Bauleistungen der sowjetischen Truppen geschaffene "Bauunion" als Zentraler Bauträger. Der später in "VEB Spezialbau Potsdam" umgenannte Bauträger war in 17 Betriebsteile gegliedert. 15 davon waren mit Bauaufgaben beauftragt, 1 Betriebsteil mit der Projektierung, der andere mit Versorgungsaufgaben. Der Betrieb selbst war dem Ministerium für Bauwesen zugeordnet. Personalbestand war Mitte der 80er Jahre 4400 Arbeiter und Angestellte. Diese Bauleistungen entsprachen den staatlichen Auflagen. Das Produktionsvolumen lag jährlich im dreistelligen Millionenbereich.
Nachfolgende Grafiken zeigen, welche der beiden Weltmächte zu welcher Zeit über ein grösseres Arsenal an Massenvernichtungsmittel (MVM) verfügte, wann welche Summen im Haushalt eingeplant wurden und die Anzahl der Tests in den Jahren. In der 1. & 2. Grafik ist zu sehen, das das Gleichgewicht (der Status Quo) seitens der Sowjetunion bei den A-Sprengköpfen erst 1978/79 erreicht war.
[Quelle: [1] "Der Warschauer Pakt" (A. Gribkow), [2] AZN 32854 BA-MA, [3] BStU-MfS-HA PS 23], [4] http://www.php.isn.ethz.ch/