Auf der jährlich Ende August/Anfang September im Rahmen des Konversionssommers (KOSO) stattfindenden Führung hatte ich die Besucher an der Reliefwand (Kalaschnikow) im Bereich der Truppenluftabwehr informiert, dass ich seit dem 16.08.2012 einen Antrag auf „Prüfung auf Erhalt im Sinne des Denkmalschutzes“ bei der unteren Denkmalschutzbehörde Brandenburg gestellt habe, um diese (Truppenluftabwehr) und eine andere Reliefwand (auf dem Truppenübungsplatz [TÜP]) unter Schutz stellen zu dürfen und somit erhalten zu können.

Nach über 2 Jahren der Prüfung und Beratung, liegt mir nun eine für mich nicht zufriedenstellende Antwort vor.


„Im Ergebnis ist festzustellen, dass die Reliefwände zweifellos erhaltenswerte Zeugnisse deutscher Nachkriegsgeschichte sind, die an die besondere militärische und politische Situation in der DDR und die hier stationierten sowjetischen Streitkräfte erinnern. Aufgrund der durch Zerstörung und Verfall bereits eingetretenen Substanzverluste und die insgesamt schlichte künstlerische Qualität erfüllen die Reliefwände jedoch nicht die Kriterien zur Unterschutzstellung als Denkmale. Hinzu kommt, dass die Reliefwände aufgrund des voranschreitenden bzw. bereits erfolgten
Abbruchs der zugehörigen Militärbauten ihren historischen Bezug bereits weitgehend verloren haben. Aus diesen Gründen ist die Eintragung der beiden Reliefwände in die Denkmalliste nicht vorgesehen. An dieser Stelle möchte ich auch zu bedenken geben, dass aufgrund des baulichen Zustands und der abseitigen Lage der Reliefwände ihre langfristige Erhaltung bzw. Nutzung an ihren gegenwärtigen Standorten für jetzige bzw. künftige Eigentümer äußerst problematisch und wohl auch kaum zumutbar sein wird.

Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege
und Archäologisches Landesmuseum
Abteilung Bau- und Kunstdenkmalpflege
Dezernat Inventarisation und Dokumentation
Wünsdorfer Platz 4-5
15806 Zossen OT Wünsdorf“


Wie ich mit dem Ergebnis der Prüfung umzugehen gedenke, weiß ich noch nicht. Ich hatte mir das natürlich einfacher und im Ergebnis besser für uns alle vorgestellt. Zumal zum Antragszeitraum die Wände (besonders die bei der TLA) noch gut erhalten war.
Leider war es mir zusätzlich verwehrt, Eigeninitiative den Erhalt betreffend anzuwenden. Dies wurde mir von Öffentlicher Seite untersagt! Eigenständige Denkmalpflege ist im Land Brandenburg verboten!

Reliefwand im Bereich der TLA (Bild 1, 2009 und 2, 2013)
(53°03'17.10"N 13°21'41.45"E)