Dieser Beitrag zum geschützten Anlaufpunkt 17/5020 (bei Bernau) soll die Notwendigkeit dessen Errichtung, die Funktion und die damit verbundene Sicherstellung beschreiben und mit einigen Bildern Eindrücke vermitteln. Das Gelände bzw. die dort befindlichen Bauwerke wurden Rückgebaut oder verschlossen. Heute erinnern nur noch quadratische Flächen mit spärlichem Bewuchs an die ehemalige Bebauung. Selbst die Verkehrswege wurden entsiegelt. Ohne Kenntnis über den Ort wird der Spaziergänger wahrscheinlich keine frühere Nutzung erkennen.

Objekt 17/5020 (Text mit freundl. Genehmigung Jürgen Freitag/STBWK 17/5001)

Dieses Objekt unmittelbar an einer Ortsverbindungsstraße von Bernau nach Wandlitz, in der Nähe des Ortes Waldfrieden gelegen, hatte etwa 75 ha und wird in den Originaldokumenten als Anlaufpunkt bezeichnet. Die Bezeichnung Anlaufpunkt sagt einiges zur Aufgabe dieses Objektes. Hierher konnten Personen eingeflogen werden, die kurze oder langfristige Aufgaben in der Hfüst (Hauptführungsstelle), zu erfüllen hatten. Der Zweck bestand darin, den genauen Standort des HBW (Hauptbauwerk) zu verschleiern. Hier wäre eine Art Umschlagplatz gewesen. Die Funktionsträger wären hier von Hubschraubern in normale Fahrzeuge oder, wenn notwendig, auch in SPW (Schützenpanzerwagen) gewechselt und dann zum eigentlichen Bestimmungsort oder von dort zurück gebracht worden.
Zur zeitweiligen geschützten Unterbringung von Personen und Technik gab es zwei monolithische Bauwerke (TO 01 und TO 02) vom Typ MB 3 mit geschützten Garagen. Diese waren für den Fall vorgesehen, dass der direkte Weitertransport wegen akuter Gefahren nicht sofort möglich gewesen wäre. Die Besonderheit war, dass man auch mit schwereren Fahrzeugen, wie dem SPW 60 Pb (Schützenpanzerwagen), in die Garagen einfahren und von dort direkt in den geschützten Bereich gelangen konnte. Für diesen Fall gab es neben dem normalen Eingang mit einer Dekontaminationsschleuse einen zweiten Eingang mit entsprechenden Schutztambouren aus den Garagen. Der separate geschützte Garagenkomplex (TO 03) zur Unterstellung von Technik (unter anderem zur Sicherung des Flugbetriebes) war an der Stirnseite der beiden anderen Objekte angeordnet.
Die weiteren wesentlichen Bestandteile des Objektes waren der Hubschrauberlandeplatz mit mehreren Abstellflächen sowie ein Bereich mit Fahrzeugdeckungen. Im Flugplatzbereich gab es auch eine unbefestigte kurze Landebahn. Hier hätten Flugzeuge mit entsprechenden Kurzstart- und Landeeigenschaften zum Einsatz kommen können. Es waren alle notwendigen flugtechnischen Einrichtungen vorhanden. Dazu gehörte der SKP (Startkontrollpunkt: Aufgabe wie ein Tower). Dieser verfügte auch über Schutzräume für das Personal der Flugsicherung.
Der ebenfalls der Flugsicherung dienende NMP (Nahmarkierungspunkt, TO 28.1), bestehend aus einem kleinen Nachrichtenbunker (für 3 Nachrichtenkräfte) und einer Antennenanlage (19 Meter hohe Masten und ca. 70 Meter Antennenspannweite), war außerhalb des Objektes gelegen. Diese Anlage arbeitete autonom, konnte vom Tower aber auch ferngesteuert betrieben werden. Für diesen kleinen Teilbereich des Objektes gab es eine HSA (Hochspannungssicherungsanlage), das Hauptgelände war nur mit normalen Maschendrahtzäunen gesichert. [1]


Ein Rundgang im Objekt 17/5020 [2], [3], [4], [5]

Eindrücke vom TO 28.1 - Nahmarkierungspunkt [2], [3], [4]

(Quellen: [1] "Honeckers geheimer Bunker 5001" Kapitel 3.10.3 Objekt 5021, S. 53 (J. Freitag/H. Hensel), [2] Jan Benndorf, [3] T. Fröhlich, [4] Google Earth, [5] Archiv Heimatgalerie)